03.12.2024
03.12.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Klagerücknahme30.10.2012

Energie­ver­brauchs­kenn­zeichnung bei Haushalts­geräten auf Messen keine PflichtKennzeich­nungs­pflicht besteht nach § 2 Nr. 16, § Abs. 1 EnVKG nur für Elektrogeräte, die zum Verkauf aufgestellt werden

Haushaltsgeräte müssen auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energie­ver­brauch und zur Energie­ef­fizienz gekennzeichnet werden. Das stellt die am 17. Mai 2012 in Kraft getretene Neufassung des EnVKG klar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

Der beklagte Hersteller hatte auf der IFA 2011 einen Messestand mit Haushalts­wasch­ma­schinen und Elektrobacköfen unterhalten, die keine Etiketten mit Angaben zum Energieverbrauch oder der Energie­ef­fi­zi­enz­klasse aufwiesen. Dies hatte der klagende Verband als wettbewerbswidrig angesehen, weil es den Anforderungen der seinerzeit gültigen Verordnung über die Kennzeichnung von Haushalts­geräten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen (EnVKV) nicht entspreche. Der beklagte Hersteller war dem unter dem Hinweis, dass die Geräte auf der IFA nicht zu Verkaufszwecken ausgestellt seien, entge­gen­ge­treten.

Messen sind keine Verkaufsorte

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung den Kläger zur Rücknahme seiner Klage veranlasst und auf die am 17. Mai 2012 in Kraft getretene, die Rechtslage klarstellende Neufassung des EnVKG hingewiesen. Nach § 2 Nr. 16, § 3 Abs. 1 des neuen EnVKG sind Elektrogeräte nur dann kennzeich­nungs­pflichtig, wenn sie an einem Verkaufsort für den Endverbraucher aufgestellt oder vorgeführt werden. Einen Verkaufsort im Sinne dieser Vorschrift stellt die IFA nicht dar, weil die Geräte den Verbrauchern auf der Messe nur präsentiert, aber nicht an sie verkauft werden. Demnach bestätigt die gesetzliche Neuregelung, dass der vom Kläger verfolgte Unter­las­sungs­an­spruch nicht bestand.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Entscheidung14797

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI