15.11.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 27944

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Beschluss25.05.2018Oberlandesgericht Hamm4 UF 154/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2018, 1191Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 1191
  • NJW 2018, 3031Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2018, Seite: 3031
  • NJW-Spezial 2018, 614Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 614
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Siegen, Beschluss03.08.2017, 15 F 692/17
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss25.05.2018

Streit um Kinder­gar­tenwahl: Kein Kinder­gar­ten­wechsel nach Eingewöhnung des KindesKinder­gar­ten­wechsel nach Eingewöhnung entspricht nicht Kindeswohl

Hat sich ein Kind bereits in einem Kindergarten eingewöhnt, kommt allein deshalb kein Kinder­gar­ten­wechsel in Betracht. Denn dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die geschiedenen Eltern eines minderjährigen Kindes konnten sich im Jahr 2017 nicht darauf einigen, welchen Kindergarten das Kind besuchen soll. Während die Mutter ein Waldorf-Kindergarten bevorzugte, lehnte dies der Vater ab. Schließlich musste das Amtsgericht Siegen eine Entscheidung treffen. Es übertrug der Kindesmutter im August 2017 die Entscheidungsbefugnis über die Kinder­gar­te­n­auswahl. Anschließend wurde das Kind für den Waldorf-Kindergarten angemeldet und besuchte seitdem diesen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Nach Eingewöhnung entspricht Kinder­gar­ten­wechsel nicht Kindeswohl

Das Oberlan­des­gericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Nach der Verhandlung bewertete das Gericht den Kindesvater zwar grundsätzlich für besser geeignet, eine Auswahl des Kindergartens vorzunehmen. Jedoch gab es zu Bedenken, dass das Kind inzwischen den Waldorf-Kindergarten besucht und sich dort eingelebt hat. Aufgrund der Eingewöhnung entspreche ein Kindergartenwechsel nicht mehr dem Wohl des Kindes. Ihm müsse Stabilität vermittelt werden.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

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