19.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
19.01.2025  
Sie sehen eine stilisierte Weltkarte mit der Illustration eines Laptops, auf dem ein Paragraphenzeichen prangt.

Dokument-Nr. 19343

Drucken
Urteil15.05.2014Oberlandesgericht Hamm22 U 60/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MMR 2014, 689Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2014, Seite: 689
  • NJW 2014, 3659Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2014, Seite: 3659
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil15.05.2014

Käufern von kosten­pflichtigen Downloads darf Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Datei untersagt werdenDownload eines Hörbuchs gilt nur zum Eigengebrauch

Im Download erworbene Audiodateien wie z.B. Hörbücher dürfen so verkauft werden, dass dem Käufer das Kopieren und Weiterveräußern der erworbenen Computerdatei untersagt wird. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und bestätigte damit das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Münster ansässige Beklagte ist ein Online-Versandhandel. Sie vertreibt über ein Internetportal Werke der Literatur in gedruckter Form, als Ebooks in Textform oder als Hörbücher mittels Audiodateien. Ihre digitalen Produkte bietet sie auf physischen Datenträgern wie z. B. CDs an oder in der Weise, dass dem jeweiligen Kunden die Möglichkeit zum Download geboten wird, so dass er die Datei auf einem eigenen physischen Datenträger wie z.B. der Festplatte seines PC speichern kann. In Bezug auf die zuletzt genannte Vertriebsform verwendet die Beklagte Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen, die dem Kunden ein "einfaches, nicht übertragbares" Nutzungsrecht "ausschließlich zum persönlichen Gebrauch" verschaffen und es ihm u.a. untersagen, den Download "zu kopieren" oder "weiter zu veräußern".

Kläger hält untersagte Weiter­ver­äu­ßerung der erworbenen Dateien für unzulässig

Diese Bedingungen hält der klagende Verein aus Berlin, der Verbrau­che­r­in­teressen wahrnimmt, für unzulässig. Die Beklagte könne, so die Rechts­auf­fassung des Klägers, die Weiter­ver­äu­ßerung des erworbenen Werkes nicht verbieten. Das untersage die in § 17 Urheber­rechts­gesetz geregelte "Erschöp­fungs­wirkung". Nach dieser dürfe ein urheber­rechtlich geschütztes Werkstück, das mit Zustimmung des Berechtigten in Verkehr gebracht wurde, frei weiterveräußert werden.

Einwände des Klägers gegen AGBs des Unternehmens unbegründet

Nach der Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm sind die Einwände des Klägers gegen die in Frage stehenden Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen der Beklagten unbegründet. Diese seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Verbrei­tungsrecht des Urhebers bei den durch Downloads erlangten Dateien nicht "erschöpft"

Die Regelung der "Erschöp­fungs­wirkung" in § 17 Urheber­rechts­gesetz sei nicht einschlägig. Sie gelte nicht für zum Download im Internet bereitgestellte Audiodateien. Einschlägig sei vielmehr die Regelung des § 19 a Urheber­rechts­gesetz über das Recht der öffentlichen Weiter­ver­breitung. Um eine solche Weiter­ver­breitung gehe es, wenn im Wege des Downloads erworbene Dateien einen anderen Nutzer überlassen würden. Nach der Regelung des § 19 a Urheber­rechts­gesetz werde das Verbrei­tungsrecht des Urhebers bei im Wege des Downloads erlangten Dateien nicht "erschöpft". Diese Regelung untersage daher die in Frage stehende Vertragsklausel nicht, die auch im Übrigen gegen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften verstoße.

Vertraglich untersagte Weiter­ver­breitung einer Download-Datei zulässig

Daher könne zwar dem Erwerber eines physischen Datenträgers nicht verboten werden, den Datenträger nebst Datei frei weiter zu veräußern. Demgegenüber könne der Händler dem Erwerber einer "downgeloadeten" Datei aber die Veräußerung der Datei - auch nach ihrer Verkörperung auf einem Datenträger - in Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen vertraglich untersagen.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil19343

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI