Dokument-Nr. 19244
Permalink https://urteile.news/
- DAR 2001, 376Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 2001, Seite: 376
- NZV 2001, 355Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2001, Seite: 355
- VRS 100, 468Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 100, Seite: 468
- Amtsgericht Herne-Wanne, Urteil07.12.2000
Oberlandesgericht Hamm Beschluss07.03.2001
Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr": Geschwindigkeitsbeschränkung gilt auch für SamstagSamstag gilt als Werktag
Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Autofahrer im Dezember 2000 vom Amtsgericht Herne-Wanne wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße von 200 DM verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Der Autofahrer hielt das Urteil für nicht richtig. Er machte geltend, dass zwar die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt gewesen sei, jedoch sei das Verkehrszeichen mit einem Zusatzschild versehen gewesen. Danach habe die Geschwindigkeitsbeschränkung nur "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" gegolten. Zur Tatzeit sei aber Samstag gewesen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung habe somit nicht gegolten. Zumindest sei die Verkehrslage unklar gewesen. Der Autofahrer legte daher Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts ein.
Samstag gilt als Werktag
Das Oberlandesgericht Hamm folgte der Ansicht des Amtsgerichts. Die Geschwindigkeitsbeschränkung habe auch am Samstag gegolten. Denn dieser Tag sei auch in der heutigen Zeit im allgemeinen Sprachgebrauch ein Werktag. Dies gelte unabhängig davon, ob der Samstag ein Arbeitstag ist. Denn der Begriff des "Werktags" werde als Gegensatz zu "Sonn- und Feiertagen" verwendet. Es habe daher auch keine unklare Verkehrslage vorgelegen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2014
Quelle: Oberlandegsericht Hamm, ra-online (vt/rb)
der Leitsatz
Weist ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen das Zusatzschild "werktags von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr" auf, so gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung auch für den Samstag. Denn dieser gilt als Werktag (rao).
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss19244
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.