18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen den Auspuff eines Autos.

Dokument-Nr. 14602

Drucken
Urteil19.09.1955Oberlandesgericht Hamm2 Ss 1059/55
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DAR 1956, 54Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR), Jahrgang: 1956, Seite: 54
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamm Urteil19.09.1955

Stoppschild verlangt regelmäßig Halt in unmittelbarer Nähe der FluchtlinieHalteort soll beste Übersicht gewährleisten

Ein Autofahrer muss grundsätzlich bei einem Stoppschild in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie halten. Denn dies ist der Ort, an dem die beste Übersicht besteht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Autofahrer musste hinter einem etwa 5 m langen LKW anhalten, da dieser vor einem Stoppschild stehen blieb. Als dieser sich wieder in Bewegung setzte, fuhr auch der Autofahrer wieder los. Er hielt jedoch nicht noch einmal an dem Stoppschild an. Aufgrund dessen wurde er im Jahr 1955 wegen Verstoßes gegen § 3 StVO (neu: § 1 StVO) zu einer Ordnungs­wid­rigkeit verurteilt. Dieser wehrte sich gegen die Verurteilung mit dem Argument, er habe als er hinter dem LKW anhalten musste am besten die Kreuzung überblicken können und habe damit nicht noch einmal anhalten müssen. Er legte daher Rechtsmittel ein.

Autofahrer musste Stoppschild beachten

Das Oberlan­des­gericht Hamm entschied, dass der Autofahrer das Stoppschild hätte beachten müssen. Denn ein Stoppschild beinhalte ein unbedingtes Haltegebot. Dies gelte unabhängig von der Beschaffenheit und die Verkehrs­be­deutung der Straße.

Halt in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie erforderlich

Unerheblich sei zudem gewesen, so das Oberlan­des­gericht weiter, dass der Autofahrer bereits etwa 7 m vor der Kreuzung stehen blieb und von dort eine günstige Sicht auf die Kreuzung hatte. Denn die erforderliche beste Übersicht werde regelmäßig erst in unmittelbarer Nähe der Fluchtlinie der Vorfahrtstraße vorhanden sein. Erst an dieser Stelle werde im allgemeinen die Gewähr geboten sein, dass der Vorfahrts­pflichtige etwaige Veränderungen auf der Vorfahrtstraße noch rechtzeitig berücksichtigen kann.

Nachfolgender Verkehr muss stets anhalten

Schließlich genüge es nach Auffassung des Oberlan­des­ge­richts nicht, wenn bei der Annäherung mehrerer hintereinander fahrender Fahrzeuge das vorderste anhält. Vielmehr müsse jeder nachfolgende Fahrer das Stoppschild beachten. Nur so könne sich dieser die Gewissheit darüber verschaffen, ob seine Weiterfahrt ohne Beein­träch­tigung des Verkehrs auf der Vorfahrtstraße möglich ist.

Erläuterungen

Die Entscheidung ist aus dem Jahre 1955 und erscheint im Rahmen der Reihe "Wissenswerte Urteile".

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/DAR 1956, 54/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14602

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI