Oberlandesgericht Hamm Urteil08.01.2010
Exklusivitätsklausel im Beratervertrag unwirksam – Profifußballer muss keinen Schadensersatz zahlenProfifußballer ist weisungsgebundener Arbeitnehmer
Eine Vertragsklausel in einem Beratervertrag, die sicherstellen soll, dass ein Fußballspieler sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers für Spielervertragsabschlüsse bedienen darf, ist unwirksam. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies damit eine gegen einen Profifußballer aus dem Ruhrgebiet gerichtete Schadensersatzklage ab.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die klagende Firma mit dem Profifußballer einen befristeten Beratervertrag abgeschlossen, wonach er sich ausschließlich von dieser Firma beraten und unterstützen lassen sollte. Diesen Beratervertrag kündigte der Fußballer und verlängerte unter Inanspruchnahme von fremden Beratungsleistungen seinen bisherigen mit einem Bundesligisten aus dem Revier bestehenden Spielervertrag. Dieses Verhalten sah die Klägerin als Vertragsverletzung an und verlangte Schadensersatz von zuletzt mehr als 70.000,- Euro.
Gerichte weisen Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Bochum hatte diese Schadensersatzklage abgewiesen (AZ: 8 O 511/08). Das Oberlandesgericht Hamm hat diese Entscheidung nun in zweiter Instanz bestätigt.
kein Verstoß gegen Exklusivitätsvereinbarung
Das Gericht führte aus, dass kein Verstoß gegen die Exklusivitätsvereinbarung vorliege, da diese Klausel unwirksam sei. Ein Profifußballer sei weisungsgebundener Arbeitnehmer und könne die zum Schutz Arbeitssuchender geltende Bestimmung des § 297 Nr. 4 SGB III für sich in Anspruch nehmen. Danach seien Vereinbarungen unwirksam, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeitssuchender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bediene.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2010
Quelle: ra-online, OLG Hamm