14.11.2024
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Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.

Dokument-Nr. 9184

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Oberlandesgericht Hamm Urteil08.01.2010

Exklu­si­vi­täts­klausel im Beratervertrag unwirksam – Profifußballer muss keinen Schadensersatz zahlenProfifußballer ist weisungs­ge­bundener Arbeitnehmer

Eine Vertragsklausel in einem Beratervertrag, die sicherstellen soll, dass ein Fußballspieler sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers für Spieler­ver­trags­ab­schlüsse bedienen darf, ist unwirksam. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Hamm und wies damit eine gegen einen Profifußballer aus dem Ruhrgebiet gerichtete Schaden­s­er­satzklage ab.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die klagende Firma mit dem Profifußballer einen befristeten Beratervertrag abgeschlossen, wonach er sich ausschließlich von dieser Firma beraten und unterstützen lassen sollte. Diesen Beratervertrag kündigte der Fußballer und verlängerte unter Inanspruchnahme von fremden Beratungs­leis­tungen seinen bisherigen mit einem Bundesligisten aus dem Revier bestehenden Spielervertrag. Dieses Verhalten sah die Klägerin als Vertrags­ver­letzung an und verlangte Schadensersatz von zuletzt mehr als 70.000,- Euro.

Gerichte weisen Schaden­s­er­satzklage ab

Das Landgericht Bochum hatte diese Schaden­s­er­satzklage abgewiesen (AZ: 8 O 511/08). Das Oberlan­des­gericht Hamm hat diese Entscheidung nun in zweiter Instanz bestätigt.

kein Verstoß gegen Exklu­si­vi­täts­ver­ein­barung

Das Gericht führte aus, dass kein Verstoß gegen die Exklu­si­vi­täts­ver­ein­barung vorliege, da diese Klausel unwirksam sei. Ein Profifußballer sei weisungs­ge­bundener Arbeitnehmer und könne die zum Schutz Arbeits­su­chender geltende Bestimmung des § 297 Nr. 4 SGB III für sich in Anspruch nehmen. Danach seien Vereinbarungen unwirksam, die sicherstellen sollen, dass ein Arbeits­su­chender sich ausschließlich eines bestimmten Vermittlers bediene.

Quelle: ra-online, OLG Hamm

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