21.11.2024
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Oberlandesgericht Hamm Urteil13.06.2008

NRW muss vermutlich Schadensersatz wegen menschen­un­würdiger Haftsituation in Justiz­voll­zugs­an­stalten zahlenOLG Hamm gewährt Prozess­kos­tenhilfe für Amtshaf­tungs­klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen

Das Oberlan­des­gericht Hamm hat nunmehr über die ersten rund 30 Beschwerden entschieden, mit denen Gefangene wegen einer behaupteten menschen­un­würdigen gemein­schaft­lichen Unterbringung in Justiz­voll­zugs­an­stalten Prozess­kos­tenhilfe für Amtshaf­tungs­klagen gegen das Land Nordrhein-Westfalen begehren.

Hierbei hat der Senat Prozess­kos­tenhilfe bewilligt, wenn in der gemein­schaft­lichen Unterbringung der Gefangenen ein Verstoß gegen die Menschenwürde zu sehen war.

Zelle mit weniger als 5 Quadratmeter Grundfläche nicht menschenwürdig

Nach Auffassung des Senats kann von einer menschen­würdigen Unterbringung kaum mehr die Rede sein, wenn einem Gefangenen in einer Zelle weniger als 5 Quadratmeter Grundfläche für sich zur Verfügung standen. Unabhängig von der Zellengröße liegt ein Verstoß gegen die Menschenwürde dann vor, wenn hinsichtlich der Toilette in der Zelle kein hinreichender Sicht-, Geräusch- und Geruchsschutz gegeben war.

10 Euro bis zu 30 Euro pro Tag Entschädigung

Der Höhe nach kommt eine Entschädigung von 10 Euro bis zu 30 Euro pro Tag für eine menschen­un­würdige Unterbringung der hier in Rede stehenden Art in Betracht. Welcher Betrag innerhalb dieser Bandbreite im konkreten Fall angemessen ist, hängt jeweils von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Bei dem Amtshaf­tungssenat des Oberlan­des­ge­richts Hamm sind seit Ende des vergangenen Jahres insgesamt über 60 ähnlich gelagerte Fälle anhängig. Die Verfahren betreffen die Unter­brin­gungs­si­tuation in den Justiz­voll­zugs­an­stalten Bielefeld-Brackwede I, Bochum, Dortmund, Detmold, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Werl.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 18.06.2008

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