Dokument-Nr. 2764
Permalink https://urteile.news/
- Amtsgericht Bottrop, Urteil02.08.2005, 19a F 229/04
Oberlandesgericht Hamm Urteil21.12.2005
Eine unberechtigte Strafanzeige einer Volljährigen gegen ihren Vater kann zur Kürzung des Unterhaltsanspruchs führenGericht kürzte Unterhaltsanspruch um zwei Drittel
Ein Vater kann seine Unterhaltszahlungen gegenüber seiner volljährigen Tochter um 2/3 kürzen, wenn diese gegen ihn zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
Im entschiedenen Fall wandte der Vater gegenüber dem Unterhaltsanspruch seiner Tochter ein, dass diese in der Vergangenheit jeden Kontakt mit ihm gemieden habe und gegen ihn zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet habe. Die Tochter habe daher ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt.
Dieser Auffassung folgten die Richter teilweise. Eine Beschränkung oder gar der vollständige Wegfall der Unterhaltsverpflichtung richte sich nach § 1611 Abs. 1 BGB und komme in Betracht, wenn der Unterhaltsberechtigte sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen schuldig mache. Dann müsse der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zahlen, der der Billigkeit entspreche. Seine Unterhaltverpflichtung könne ganz entfallen, wenn seine Inanspruchnahme grob unbillig wäre.
Der Umstand, dass die Tochter in der Vergangenheit - wie der Vater meint - grundlos jeden Kontakt mit ihm gemieden habe, reiche für eine Anspruchsverwirkung allein nicht aus.
Jedoch verhalte es sich mit der Strafanzeige, die die Tochter gegen ihren Vater angestrengt habe, anders. Nach den gerichtlichen Feststellungen habe sie eine völlig harmlose und zudem zufällige Begegnung mit dem Vater bewusst wahrheitswidrig unrichtig dargestellt und den Vater so verleumdet und einem unberechtigten Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Dieses Verhalten sei weder zu erklären noch zu entschuldigen und stelle eine schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB dar.
Der Vater könne daher den Unterhaltsanspruch, der sich nach Anrechnung des Kindergelds ergebe, um 2/3 kürzen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2006
Quelle: ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil2764
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.