21.11.2024
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Dokument-Nr. 26755

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Beschluss14.06.2017Oberlandesgericht Hamm1 Ws 258/17
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NStZ-RR 2017, 354Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 354
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Oberlandesgericht Hamm Beschluss14.06.2017

Amtsenthebung eines Schöffen aufgrund Sympathisierens mit Reichs­bürger­bewegungKein Schöffenamt bei Ablehnung der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und demokratisch legitimierter Gerichte

Sympathisiert ein Schöffe mit den Argumentationen der Reichs­bürger­bewegung, lehnt er also die Existenz der Bundesrepublik Deutschland sowie demokratisch legitimierter Gerichte ab, so ist er gemäß § 51 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) seines Amtes zu entheben. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beantragte im Mai 2017 der Vorsitzende einer Strafkammer des Landgerichts Essen die Amtsenthebung eines Schöffen. Hintergrund dessen waren Äußerungen des Schöffen, wonach eines sogenannten "UPIK-Verzeichnisses" beweisbar sei, "dass es sich beim Landgericht um eine eingetragene Firma handele", sowie die Bundesrepublik Deutschland kein Staat sei und über keine Staatsgerichte, sondern lediglich über "Privatgerichte oder Ausnah­me­ge­richte", verfüge.

Amtsenthebung des Schöffen aufgrund Ablehnung der freiheitlich demokratischen sowie rechts- und sozial­staat­lichen Ordnung

Das Oberlan­des­gericht Hamm enthob den Schöffen gemäß § 51 Abs. 1 GVG des Amtes. Es bezog sich dabei auf die Ausführungen der General­staats­an­walt­schaft, wonach ein Schöffe seine Amtspflichten gröblich verletze und somit des Amtes zu entheben sei, wenn er die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie das Bestehen demokratisch legitimierter Gerichte ablehne. Darin liege eine Ablehnung der freiheitlich demokratischen sowie rechts- und sozial­staat­lichen Ordnung. Dabei sei es unerheblich, ob der Schöffe formal der Reichs­bür­ger­be­wegung angehöre. Es genüge, dass er sich deren Argumentation zu Eigen mache.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)

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