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19.01.2025  
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Dokument-Nr. 34650

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Beschluss16.11.2021Oberlandesgericht Hamburg12 UF 178/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 2022, 772Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2022, Seite: 772
  • NJW 2022, 880Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 880
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Beschluss28.09.2021, 988 F 28/21
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Hamburg Beschluss16.11.2021

Leasingfahrzeug als Haushalts­ge­genstandGeleastes Famili­en­fahrzeug unterliegt der Hausrats­ver­teilung

Ein Leasingfahrzeug kann ein Haushalts­ge­genstand im Sinne von § 1361 a BGB darstellen und somit der Hausrats­ver­teilung unterliegen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Trennung eines verheirateten Ehepaars beantragte die Ehefrau im Jahr 2021 beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg die Überlassung eines Pkw zur alleinigen Nutzung. Der Pkw wurde zu familiären Zwecken genutzt. Der Ehemann führte an, dass das Fahrzeug lediglich geleast sei und ihm daher nicht gehöre. Das Amtsgericht sprach den Pkw der Ehefrau zu. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Ehemanns.

Leasingfahrzeug gehört Ehemann

Das Oberlan­des­gericht Hamburg bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Das Fahrzeug gehöre dem Ehemann im Sinne von § 1361 a Abs. 1 BGB. Das Merkmales des "gehörens" erfasse nicht nur das Eigentum eines Ehegatten. Zu den Haushalts­ge­gen­ständen zählen vielmehr auch Gegenstände, an denen ein Anwart­schaftsrecht besteht sowie gemietete, geleaste oder geliehene Gegenstände.

Heraus­ga­be­pflicht der Ehefrau bei Beendigung des Leasingvertrags

Nach Beendigung des Miet- oder Leasingvertrags bestehe die Verpflichtung, so das Oberlan­des­gericht, den Haushaltsgegenstand an den anderen Ehegatten herauszugeben, damit dieser seiner Rückga­be­ver­pflichtung nachkommen kann.

Quelle: Oberlandesgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

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