18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 18262

Drucken
Beschluss20.02.2013Oberlandesgericht Frankfurt am Main5 UF 14/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • ZMR 2014, 279Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 279
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss20.02.2013

Eine vom ausgezogenen Ehegatten und alleinigen Mieter der Ehewohnung ausgesprochene Kündigung ist wirksamWirksamkeit der Kündigung trotz möglicher Verletzung der ehelichen Solidarität

Kündigt ein Ehegatte die Ehewohnung, so ist die Kündigung gegenüber dem Vermieter wirksam, wenn der Ehegatte zugleich alleiniger Mieter der Wohnung ist. Eine eventuelle Verletzung der ehelichen Solidarität ist dabei unbeachtlich. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem der Ehemann im Oktober 2012 aus der gemeinsamen von ihm allein angemietete Ehewohnung auszog, kündigte er die Wohnung gegenüber dem Vermieter. Da die Ehefrau aber weiterhin vor hatte, in der Wohnung zu verbleiben, verklagte sie ihren Ehemann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung.

Fehlendes Feststel­lungs­in­teresse aufgrund falschen Gegners

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Ehefrau. Sie habe nicht die begehrte Feststellung verlangen können, da es am erforderlichen Feststellungsinteresse gefehlt habe. Die Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung gegenüber ihrem Ehemann habe keine Wirkung im Verhältnis zum Vermieter entfaltet. Ihm gegenüber sei die Kündigung wirksam geblieben. Die Ehefrau habe allenfalls bei Vorliegen eines Kündi­gungs­verbots gegenüber dem Vermieter auf Feststellung der Kündi­gungs­un­wirk­samkeit klagen können.

Eventueller Schaden­er­satz­an­spruch wegen Verletzung ehelicher Solidarität

Nach Ansicht des Oberlan­des­ge­richts habe der Ehefrau aber unter Umständen ein Schaden­er­satz­an­spruch wegen Verletzung der ehelichen Solidarität gemäß § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB zugestanden. Einen solchen Anspruch hätte sie aber im Wege einer Leistungsklage geltend machen müssen und nicht im Wege einer Feststel­lungsklage.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/ZMR 2014, 279/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss18262

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI