21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 23903

Drucken
Urteil24.07.2014Oberlandesgericht Frankfurt am Main3 U 66/13
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2015, 28Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2015, Seite: 28
  • NZV 2015, 342Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Jahrgang: 2015, Seite: 342
  • VersR 2015, 1246Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2015, Seite: 1246
  • zfs 2015, 276Zeitschrift für Schadenrecht (zfs), Jahrgang: 2015, Seite: 276
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Wiesbaden, Urteil20.02.2013, 5 O 165/12
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil24.07.2014

Obliegen­heits­verletzung eines Unfall­ve­r­ur­sachers aufgrund behaupteten NachtrunksRecht der Versicherung zur Leistungs­kürzung aufgrund Obliegen­heits­verletzung

Nimmt ein Autofahrer nach einem Unfall einen Nachtrunk zu sich, so verletzt er damit seine Obliegenheit zur Aufklärung des Versi­che­rungsfalls. Die Versicherung ist in diesem Fall berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Nachtrunk nur vorgetäuscht ist. Dies hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im Juli 2011 kam ein Autofahrer gegen 1.39 Uhr von der Straße ab und prallte gegen ein Fahrzeug mit Anhänger. Eine Bluta­l­ko­hol­messung um 3.27 Uhr ergab einen Wert von 1,84 Promille. Die Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung ging aufgrund dessen von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versi­che­rungsfalls aus und weigerte sich für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Autofahrer stritt eine Trunken­heitsfahrt ab. Vielmehr habe er nach dem er gegen 2.15 Uhr nach Hause kam wegen Mundtrockenheit und aus Verwirrung zwei Flaschen Bier und zwei Schnäpse getrunken. Zum Unfallzeitpunkt sei er aber fast nüchtern gewesen. Der Fall kam schließlich vor Gericht.

Landgericht bejaht Recht zur Leistungs­kürzung

Das Landgericht Wiesbaden hielt die Angaben des Autofahrers zum Nachtrunk für unglaubwürdig und bejahte daher ein Recht der Versicherung zur Leistungskürzung. Dagegen richtete sich die Berufung des Autofahrers.

Leistungs­kür­zungsrecht aufgrund Herbeiführung des Versi­che­rungsfalls durch Fahren im absolut fahruntüchtigen Zustand

Das Oberlan­des­gericht Frankfurt a.M. bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Autofahrers zurück. Der Kfz-Haftpflicht­ver­si­cherung habe ein Leistungs­kür­zungsrecht zugestanden, da der Autofahrer den Versi­che­rungsfall durch Fahren im absolut fahruntüchtigen Zustand herbeigeführt habe. Dabei könne es dahin stehen, ob der Autofahrer tatsächlich einen Nachtrunk vornahm. Ist dies unzutreffend, ergebe sich die Fahrun­tüch­tigkeit zum Unfallzeitpunkt ohne weiteres aus der festgestellten Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration. Ist dies zutreffend, so müsse der Nachtrunk zwischen 2: 15 Uhr und 3.27 Uhr vorgenommen worden sein. Da die Alkoholaufnahme erst zwei Stunden nach Trinkende abgeschlossen sei, könne zum Zeitpunkt der Blutentnahme noch nicht die volle Alkoholmenge im Blut aufgenommen worden sein. Gehe man davon aus, dass bei einer Bluta­l­ko­hol­kon­zen­tration von 1,84 Promille nur gut die Hälfte der Nachtrunkmenge bereits im Blut gewesen sein könne, so sei die Annahme absoluter Fahrun­tüch­tigkeit zum Unfallzeitpunkt ohne weiteres gerechtfertigt.

Leistungs­kür­zungsrecht wegen Oblie­gen­heits­ver­letzung

Der Versicherung habe zudem ein Leistungs­kür­zungsrecht zugestanden, da dem Autofahrer wegen des behaupteten Nachtrunks eine Obliegenheitsverletzung anzulasten gewesen sei. Es sei zu beachten gewesen, dass polizeiliche Ermittlungen zu erwarten waren. Ein Nachtrunk sei in diesem Fall unzulässig. Eine Oblie­gen­heits­ver­letzung sei im Übrigen selbst dann anzunehmen, wenn der Autofahrer nur zu Täuschungs­zwecken einen Nachtrunk behauptet habe.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil23903

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI