14.11.2024
14.11.2024  
Sie sehen das Schild des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss09.08.2007

Argentinien-Anleihen: Gegen Argentinien kann in Deutschland zwangs­voll­streckt werdenOLG erklärt Pfändung argentinischen Staatsvermögens für zulässig

Ein Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, dessen Rückzah­lungs­ansprüche nicht freiwillig erfüllt worden sind, kann u.U. im Inland im Wege der Zwangs­voll­streckung erfolgreich gegen die Schuldnerin vorgehen. Das hat das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main in mehreren Verfahren entschieden.

Die Gläubiger waren Inhaber von Staatsanleihen der Republik Argentinien, die bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt worden waren. Die Republik Argentinien war deshalb in zahlreichen Fällen zur Zahlung der fälligen Anleihen Zug um Zug gegen Aushändigung der jeweiligen Inhaber­teil­schuld­ver­schrei­bungen und Zinsscheine verurteilt worden.

Da die Schuldnerin nicht freiwillig leistete, erwirkten die Gläubiger Pfändungs- und Überwei­sungs­be­schlüsse, mit denen inländische Forderungen der Schuldnerin gepfändet wurden. Dagegen wandte sich die Republik Argentinien mit einer Vielzahl von Einwendungen, u.a. die jeweiligen Gläubiger hätten ihre Inhaber­schuld­ver­schrei­bungen und Zinsscheine der Schuldnerin nicht in der erforderlichen Art und Weise und nicht am richtigen Ort angeboten.

Diese Einwendung, die dazu hätte führen können, dass eine Rückgabe der Wertpapiere im Inland praktisch unmöglich gewesen wäre, hatte keinen Erfolg. Das Oberlan­des­gericht bestätigte die ursprünglichen Pfändungs- und Überwei­sungs­be­schlüsse.

Der Senat weist darauf hin, dass sich die Republik Argentinien gegenüber den Pfändungs­maß­nahmen nicht auf einen so genannten Staatsnotstand als ein der Vollstreckung entge­gen­ste­hendes völker­recht­liches Gewohn­heitsrecht berufen könne. Nach einer Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts (Beschl. v. 08.05.2007 - 2 BvM 1/03) gebe keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der ein Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt sei, die Erfüllung fälliger privat­recht­licher Zahlungs­ansprüche unter Berufung auf Zahlungs­un­fä­higkeit zu verweigern.

Im Übrigen hat es der Senat gebilligt, dass die Inhaber­schuld­ver­schrei­bungen und Zinsscheine der Hauptzahlstelle der Schuldnerin im Inland, einer international ausgerichteten Bank, zur Entgegennahme angeboten worden waren. Da diese die Annahme abgelehnt und die Schuldnerin die Zahlung verweigert habe, seien die Voraussetzungen für die weitere Vollstreckung erfüllt. Bei der von der Schuldnerin für die Abwicklung der Anleihen in Deutschland benannten Hauptzahlstelle handele es sich um einen empfangs­be­rech­tigten Vertreter, demgegenüber die Gläubiger die ihnen obliegende Gegenleistung anbieten konnten.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 10.08.2007

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4681

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI