24.11.2024
24.11.2024  
Sie sehen Geld, auf dem das Wort „Insolvenz“ arrangiert wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil24.03.2004

Nichtigkeit eines Bürgschafts­ver­sprechens bei krasser Überforderung des Bürgen

Der 23. Zivilsenat des Oberlan­des­ge­richts Frankfurt am Main hat die Rechtsprechung zur Nichtigkeit einer (Ehegatten)-Bürgschaft bei krasser Überforderung des Bürgen bestätigt. Die im neuen Insolvenzrecht vorgesehene Restschuld­be­freiung führt nach Auffassung des Senats zu keiner anderen Beurteilung von Bürgschafts­ver­sprechen.

In dem entschiedenen Fall hatte sich eine Ehefrau und Mutter zweier minderjähriger Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Eingehung der Bürgschafts­ver­pflichtung in Erzie­hungs­urlaub befand, für einen Geschäftskredit ihres Ehemannes in Höhe von 100.000,- DM verbürgt. Die Bürgin hatte später aufgrund einer Teilzeit­be­schäf­tigung nur ein geringfügiges eigenes Einkommen erlangt. Das Oberlan­des­gericht nimmt eine krasse Überforderung der Bürgin an, weil ihr Einkommen nicht einmal zur Tilgung der Zinsen aus der Schuldsumme von 100.000,- DM ausreichte.

Diese, der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundes­ge­richtshofs und anderer Oberlan­des­ge­richte entsprechende Beurteilung ist nach Auffassung des 23. Zivilsenates auch nach Inkrafttreten der Insol­ven­z­ordnung aufrecht zu erhalten. Zwar beruhe die Rechtsprechung zum Bürgschaftsrecht auf der Erwägung, dass der Bürge vor einer lebenslangen Überschuldung geschützt werden solle, was auch durch die im Insolvenzrecht vorgesehene Möglichkeit einer Restschuld­be­freiung erreicht werden könne. Der Senat tritt der vor allem im Schrifttum vertretenen Auffassung, die Frage der Sitten­wid­rigkeit entsprechender Bürgschafts­ver­pflich­tungen sei deshalb anders zu beurteilen oder ganz zu verneinen, jedoch entgegen. Die Möglichkeit der Restschuld­be­freiung könne die Sitten­wid­rigkeit, die sich aus den Umständen bei Vertragsschluss ergebe, nicht beeinflussen, sondern stelle nur einen umständlichen und lang andauernden Weg dar, um sich ohne oder mit geringem finanziellen Aufwand höherer Verpflichtungen entledigen zu können.

Nach Ansicht des Senates ist deshalb an der Rechtsprechung zur Nichtigkeit eines Bürgschafts­ver­sprechens bei krasser finanzieller Überforderung von Bürgen auch im Hinblick auf die durch die Insol­ven­z­ordnung eingeführte Möglichkeit einer Restschuld­be­freiung uneingeschränkt festzuhalten.

Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 21.04.2004

der Leitsatz

BGB 138; InsO 286 ff.

Die Rechtsprechung zur Nichtigkeit von den Bürgen krass überfordernden Bürgschafts­ver­trägen ist auch im Hinblick auf die mittlerweile in Kraft getretene InsO aufrecht­zu­er­halten.

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil1520

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI