18.10.2024
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Dokument-Nr. 6667

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beschluss20.08.2008

Hessisches Rauchverbot: OLG Frankfurt bestätigt Verurteilung zu BußgeldRauchverbot umgangen

Erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes sind zwei Gaststät­ten­be­treiber wegen Verstößen gegen das Nicht­rau­cher­schutz­gesetz rechtskräftig verurteilt worden.

Zwei hessische Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder in Höhe von 300,- und 450,- EUR zahlen. Das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Frankfurt. Es wies die Beschwerde der Gaststät­ten­be­treiber gegen das amtsge­richtliche Urteil zurück.

Damit sind erstmals seit Inkrafttreten des hessischen Nicht­rau­cher­schutz­ge­setzes Gaststät­ten­be­treiber wegen Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz verurteilt worden.

In den Gaststätten ist nicht auf das Rauchverbot hingewiesen worden. Vielmehr richteten die Gastronomen einen Raucherclub ein und verwiesen auf den Geschäftszweck ihrer in Form einer GmbH geführten Restaurants (vgl. ausführlich die Vorinstanz: AG Frankfurt am Main, Urteil v. 14.05.2008 - 941 OWi-752 Js 14719/08 -).

Quelle: ra-online

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