18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture

Dokument-Nr. 15281

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Urteil23.01.2013

15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs unzulässigBank legt Kalkulation völlig überzogene Stundensätze zugrunde

Die Commerzbank darf für die Nacherstellung eines Kontoauszugs keine 15 Euro verlangen. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte die Commerzbank von Kunden für die Nacherstellung eines Kontoauszugs 15 Euro. Der Bundesverband der Verbrau­cher­zen­tralen kritisierte dies, da die Gebühr die Kosten der Bank bei weitem übersteigt und den Kunden unangemessen benachteiligt.

Bank darf durch Erhebung des Entgelts keinen Gewinn erzielen

Ein Duplikat des Kontoauszugs müssen Banken zwar nicht kostenlos zur Verfügung stellen. Das Entgelt muss aber angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten der Bank ausrichten. Diesen Nachweis blieb die Commerzbank vor dem Oberlan­des­gericht Frankfurt am Main schuldig. Selbst nach der Rechnung der Bank sei der Preis für den Kontoauszug für mehr als 80 Prozent der betroffenen Kunden deutlich zu hoch, monierten die Richter. Zudem hatte die Bank nach Ansicht des Bundesverbands der Verbrau­cher­zen­tralen ihrer Kalkulation ohnehin völlig überzogene Stundensätze zugrunde gelegt. Ein Gewinn durch die Erhebung des Entgelts sei zu vermeiden, betonte das Gericht.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil15281

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI