15.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil10.10.2007

Geänderte Geschäfts­be­din­gungen der Toll Collect GmbH - Trans­port­un­ter­nehmen scheitern auch in zweiter InstanzRechtsmittel aufgrund Geltendmachung eines neuen Anspruchs unzulässig

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufung von 32 mitglied­s­chaftlich organisierten Transport- und Spedi­ti­o­ns­un­ter­nehmen Deutschlands und Europas gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2006 unzulässig ist. Damit sind die klagenden Verbände auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen die Toll Collect GmbH gescheitert.

Zur Begründung führt der Kartellsenat aus, Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf sei im Wesentlichen die Frage gewesen, ob die Toll Collect GmbH ihre markt­be­herr­schende Stellung dadurch missbraucht habe, dass versucht worden sei, geänderte Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen mittels Kündi­gung­s­an­drohung und einer gegebenenfalls anschließenden Vertrags­kün­digung durchzusetzen. Allein das „Wie“ der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen sei damit zur Entscheidung gestellt gewesen.

Nunmehr werde in der Berufungs­instanz aber geltend gemacht, die Toll Collect GmbH sei zur Unterlassung der Verwendung der neuen Allgemeinen Geschäfts­be­din­gungen verpflichtet, weil einzelne Regelungen – etwa zur Haftungs­be­grenzung oder zur Kostentragung bei Wartungs- und Pflegearbeiten an den mobilen Erfas­sungs­geräten (OBU) - die Trans­port­un­ter­nehmen unbillig benachteiligten und daher unwirksam seien. Mit der Berufung werde damit alleine die Problematik zur Entscheidung gestellt, ob und inwieweit ein Missbrauch von Marktmacht vorliegt, wenn Allgemeine Geschäfts­be­din­gungen verwendet werden sollen, die ihrem Inhalt nach den Vertragspartner unangemessen benachteiligen und daher unwirksam sind.

Damit verfolgten die Kläger im Berufungs­rechtszug ausschließlich einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch. Das mache ihr Rechtsmittel unzulässig.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 10.10.2007

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