24.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil08.06.2011

Deutsche Telekom AG wegen überhöhter Vergütungen gegenüber der telegate AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteiltDeutsche Telekom AG behindert als markt­be­herr­schendes Unternehmen in unbilliger Art und Weise Wettbe­wer­b­s­chancen der telegate AG

Die Deutsche Telekom AG ist zur Schaden­s­er­satz­zahlung in Höhe von rund 41 Millionen Euro verurteilt worden, da sie der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunft­s­er­teilung und Erstellung von Teilneh­mer­ver­zeich­nissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen und die ungerecht­fertigt erhaltene Vergütung zudem zinsbringend anlegen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hervor.

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat einen Schaden­s­er­satz­an­spruch gegen die Deutsche Telekom AG in Höhe von 34,215 Millionen Euro wegen überhöhter Vergütungen bejaht. Die Deutsche Telekom AG habe als markt­be­herr­schendes Unternehmen in der Zeit von Oktober 1997 bis zum 22. Januar 2001 die Wettbe­wer­b­s­chancen der telegate AG unbillig behindert, indem es der telegate AG Telefonie-Teilnehmerdaten zur Auskunft­s­er­teilung und Erstellung von Teilneh­mer­ver­zeich­nissen zu einem überhöhten Entgelt überlassen habe. Darüber hinaus seien knapp 7 Millionen Euro zu erstatten, weil die Deutsche Telekom AG die ungerecht­fertigt erhaltene Vergütung seit dem 1. Januar 2000 zinsbringend habe anlegen können.

Verfahrensgang

Das Landgericht Köln hatte am 31. August 2005 in erster Instanz die Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 35 Millionen Euro verurteilt. Der 2. Kartellsenat des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hatte zweitin­sta­nzlich am 16. Mai 2007 zunächst eine Rückforderung von 52 Millionen Euro ausgeurteilt. Auf die Revision hatte der Bundes­ge­richtshof die Sache dann am 13. Oktober 2009 zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlan­des­gericht Düsseldorf zurückverwiesen, soweit zum Nachteil der Deutschen Telekom AG entschieden worden war.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

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