21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen vier farbige Figuren vor grünem Grund, welche von mehreren hellgrünen Figuren umringt werden.

Dokument-Nr. 12655

Drucken
Urteil30.11.2011Oberlandesgericht DüsseldorfVI-U (Kart) 14/11
Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil30.03.2011, 88 O (Kart.) 49/10
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil30.11.2011

OLG Düsseldorf: Deutsche Post muss nicht für Konkurrenten Postident-Dienst­leis­tungen anbietenVerhalten der Deutschen Post AG nicht kartell­rechts­widrig

Die Deutsche Post AG ist nicht verpflichtet, für Konkurrenten das Postident-Identi­fi­zie­rungs­ver­fahren anzubieten. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte sich die Deutsche Post AG im Jahr 2010 geweigert, für ihre De-Mail-Konkurrenten 1&1-Internet AG und 1&1 Mail & Media GmbH Identi­fi­zie­rungs­dienst­leis­tungen, mit denen sich deren Kunden für den De-Mail-Dienst identifizieren lassen können, anzubieten. Auf eine Klage der beiden Unternehmen hatte das Landgericht Köln entschieden, dass das Verhalten der Deutschen Post AG kartell­rechts­widrig sei. Die beklagte Post nutze missbräuchlich ihre markt­be­herr­schende Stellung als Anbieter von Identi­fi­zie­rungs­leis­tungen nach dem De-Mail-Gesetz aus.

Marktmacht seitens der Deutschen Post AG weder missbräuchlich noch diskriminierend ausgenutzt

Auf die Berufung der Deutschen Post AG hat der 1. Kartellsenat des Oberlan­des­ge­richts die landge­richtliche Entscheidung abgeändert und die Klage der Post-Konkurrenten abgewiesen. Die Deutsche Post AG habe nicht kartell­rechts­widrig gehandelt, weder missbräuchlich noch diskriminierend ihre Marktmacht ausgenutzt. Eine Abschottung des Ident-Marktes finde nicht statt, weil die beiden Post-Konkurrenten für den Identi­fi­zie­rungs­service jedenfalls auf einen anderen Identi­fi­zie­rungs­dienst­leister zurückgreifen könnten.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil12655

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI