24.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil08.08.2012

Untersagung der Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 rechtmäßigPlattform würde markt­be­herr­schende Stellung auf dem Fernseh­wer­bemarkt zusätzlich verstärken

Die Gründung eines Gemein­schafts­un­ter­nehmens durch RTL und ProSiebenSat.1 für den Aufbau und den Betrieb einer Online-Video-Plattform wurde untersagt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden und damit die Entscheidung des Bundes­kar­tellamtes bestätigt.

Im vorliegenden Verfahren hatte das Bundes­kar­tellamt im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform in der konkret geplanten Form das markt­herr­schende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte.

Verstoß gegen das Verbot wettbe­wer­bs­be­schrän­kender Vereinbarungen

Die zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen über das Gemein­schafts­un­ter­nehmen hätte darüber hinaus einen Verstoß gegen das Verbot wettbe­wer­bs­be­schrän­kender Vereinbarungen dargestellt. Die Plattform hätte mit den vorgesehenen Vorgaben von RTL und ProSiebenSat.1 die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernseh­wer­bemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen. Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat sich der Bewertung des Bundes­kar­tellamts angeschlossen und die Untersagung bestätigt.

Quelle: Bundeskartellamt/ ra-online

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