21.11.2024
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Dokument-Nr. 4371

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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss06.06.2007

Gericht bietet Expansionsdrang von E.ON und RWE EinhaltOLG Düsseldorf verhindert markt­be­herr­schende Stellung der Stromanbieter

Der 2. Kartellsenat des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hat die Entscheidung des Bundes­kar­tellamtes, der dem E.ON Konzern zugehörigen EAM Energie AG den Erwerb eines Drittels der Geschäfts­anteile an der Stadtwerke Eschwege GmbH zu untersagen, bestätigt.

Eine Beteiligung der EAM Energie AG ließe eine – unzulässige - Verstärkung markt­be­herr­schender Stellungen auf den Absatzmärkten für Elektrizität und Gas erwarten. Damit hat der Senat der forts­chrei­tenden vertikalen Konzentration im Stromsektor zur Sicherung von Absatzmärkten in Deutschland vorerst einen Riegel vorgeschoben.

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen dabei die vom Senat bejahten Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland durch ein Duopol der beiden großen Energiekonzerne E.ON und RWE beherrscht werden und ob dessen Marktmacht durch den Erwerb von Beteiligungen an regionalen und lokalen Stromversorgern, insbesondere Stadtwerken, verstärkt wird. Dabei verhielt es sich im Streitfall so, dass die EAM Energie AG Vorlieferant der Stadtwerke Eschwege GmbH war und sich diese Position durch die konkrete Ausgestaltung des Konsor­ti­a­l­ver­trages gesichert hatte.

Grundlage für die Bejahung einer markt­be­herr­schenden Stellung der beiden nach Auffassung des Senats selbst nicht in Binnen­wett­bewerb stehenden Energiekonzerne waren bundesweite Erhebungen des Bundes­kar­tellamtes zu den Markt­ver­hält­nissen auf den Strommärkten in Deutschland. Danach betrugen die gemeinsamen Marktanteile der Konzerne auf dem maßgebenden Strom­er­zeu­gungsmarkt in den Jahren 2003 und 2004 rund 52 % an den Strom­er­zeu­gungs­ka­pa­zitäten und zwischen 57 % (2003) und 59 % (2004) an der Netto­st­ro­m­er­zeugung.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 08.06.2007

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