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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil20.06.2016

Mehrjährige Haftstrafen wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "ISIG/IS"Schuldig gem. 129a Abs. 5 i. V. m. § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB

Wegen des Vorwurfs der Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)" bzw. "Islamischer Staat (IS)" wurden Kamel Ben Yahia S. (tunesischer Staats­an­ge­höriger, 40 Jahre), Mounir R. (deutscher Staats­an­ge­höriger, 41 Jahre), Azzedine A. H. (deutsch/marokkanischer Staats­an­ge­höriger, 29 Jahre) sowie Yusup G. (russischer Staats­an­ge­höriger, 29 Jahre) zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf bekanntgegeben.

Kamel Ben Yahia S. wurde zu 5 Jahren und 6 Monaten, Mounir R. zu 1 Jahr und 6 Monaten, Azzedine A. H. zu 2 Jahren und Yusup G. zu 1 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Vollstreckung der gegen die Angeklagten R., A. H. und G. verhängten Strafen ist zur Bewährung ausgesetzt worden.

Angeklagte tätigten Überweisungen, Flugbuchungen und Hilfestellungen bei Schleusung zu Gunsten der Organisation

Zur Überzeugung des Senats haben die Angeklagten die genannte terroristische Vereinigung unterstützt, indem sie in wechselnder Tatbeteiligung zwischen Juli 2013 und Oktober 2014 Gelder zugunsten der Organisation überwiesen, Flüge für Mitglieder der Vereinigung buchten und Hilfestellung bei der Schleusung von Anschluss­willigen leisteten. Der Mittelsmann des Angeklagten S. in der Türkei bezeichnete ihn wegen seiner umfangreichen und wichtigen Aktivitäten für "ISIG/IS" als "Gouverneur" bzw. "Statthalter" in Deutschland. Die übrigen Angeklagten wurden vom Angeklagten S. in einzelnen Fällen in die Unter­stüt­zungs­hand­lungen zugunsten des "ISIG/IS" eingebunden.

Die Angeklagten haben sich daher der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. 129a Abs. 5 i. V. m. § 129 b Abs. 1 Satz 1 StGB schuldig gemacht.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online

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