Dokument-Nr. 30774
Permalink https://urteile.news/
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss21.07.2021
EncroChat: Daten aus verschlüsselten Geräten sind zulässige BeweismittelHunderte Verhaftungen in Europa nach Entschlüsselung der Chats
Die von den Krypto-Handys der Firma EncroChat gewonnenen Daten können in deutschen Strafverfahren verwertet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Französischen Behörden war gemeinsam mit belgischen Ermittlern die Entschlüsselung der über die Plattform von EncroChat geführten konspirativen Kommunikation gelungen. Dies hat zu hunderten Verhaftungen in ganz Europa geführt. In Deutschland sehen die Oberlandesgerichte, die damit bislang befasst waren, kein Beweisverwertungsverbot. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf nimmt ein solches nicht an.
Beim Tatvorwurf schwerer Straftaten unter den gegebenen Umständen im Ergebnis hier keine (Beweis-) Verwertungsverbote
Aus den aus Frankreich übermittelten Daten ergaben sich konkrete Hinweise auf schwere Straftaten, die von in Deutschland ansässigen Personen begangen wurden. Dem müssen die deutschen Strafverfolgungsbehörden nachgehen. Im konkreten Fall wird dem inhaftierten Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft Duisburg vorgeworfen, bewaffnet und bandenmäßig mit erheblichen Mengen von Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Einer Verwendung der ausländischen Ermittlungsergebnisse in deutschen Strafverfahren stehen bei dem Tatvorwurf derart schwerer Straftaten unter den gegebenen Umständen im Ergebnis keine (Beweis-) Verwertungsverbote entgegen, weder nach deutschem Recht noch nach den europarechtlichen Regelungen für grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen ausländischer Strafverfolgungsbehörden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 06.09.2021
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss30774
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.