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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss21.07.2021

EncroChat: Daten aus verschlüsselten Geräten sind zulässige BeweismittelHunderte Verhaftungen in Europa nach Entschlüsselung der Chats

Die von den Krypto-Handys der Firma EncroChat gewonnenen Daten können in deutschen Strafverfahren verwertet werden. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

Französischen Behörden war gemeinsam mit belgischen Ermittlern die Entschlüsselung der über die Plattform von EncroChat geführten konspirativen Kommunikation gelungen. Dies hat zu hunderten Verhaftungen in ganz Europa geführt. In Deutschland sehen die Oberlan­des­ge­richte, die damit bislang befasst waren, kein Beweisverwertungsverbot. Auch das Oberlan­des­gericht Düsseldorf nimmt ein solches nicht an.

Beim Tatvorwurf schwerer Straftaten unter den gegebenen Umständen im Ergebnis hier keine (Beweis-) Verwer­tungs­verbote

Aus den aus Frankreich übermittelten Daten ergaben sich konkrete Hinweise auf schwere Straftaten, die von in Deutschland ansässigen Personen begangen wurden. Dem müssen die deutschen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden nachgehen. Im konkreten Fall wird dem inhaftierten Beschuldigten von der Staats­an­walt­schaft Duisburg vorgeworfen, bewaffnet und bandenmäßig mit erheblichen Mengen von Betäu­bungs­mitteln unerlaubt Handel getrieben zu haben. Einer Verwendung der ausländischen Ermitt­lungs­er­gebnisse in deutschen Strafverfahren stehen bei dem Tatvorwurf derart schwerer Straftaten unter den gegebenen Umständen im Ergebnis keine (Beweis-) Verwer­tungs­verbote entgegen, weder nach deutschem Recht noch nach den europa­recht­lichen Regelungen für grenz­über­schreitende Ermitt­lungs­hand­lungen ausländischer Straf­ver­fol­gungs­be­hörden.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (pm/pt)

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