Dokument-Nr. 14317
Permalink https://urteile.news/
- MMR 2013, 300Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR), Jahrgang: 2013, Seite: 300
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil27.09.2012
Vodafone muss bestellte DSL-Bandbreite liefern: Vertragsbedingungen von Vodafone D2 GmbH überwiegend unrechtmäßigVereinbarte Bandbreite muss vom Unternehmen erfüllt werden und darf nicht durch eine geringere ersetzt werden
Wer mit dem Unternehmen eine bestimmte Bandbreite vereinbart hat, darf nicht an eine geringere gebunden sein, wenn diese nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.
Ist es Vodafone nur möglich, dem Kunden eine geringere Bandbreite des DSL-Anschlusses als die gewünschte zur Verfügung zu stellen, sollte sich der Kunde auch mit der geringeren Leistung zufrieden geben und an das Angebot gebunden sein. So sah es eine Klausel imVodafone-All-Inclusive-Paket vor. Das Oberlandesgericht Düsseldorf war der Auffassung, die Klausel beinhalte einerseits einen unzulässigen nachträglichen Änderungsvorbehalt, andererseits das Recht, bei Vertragsschluss von vereinbarten Leistungen einseitig abzuweichen. Dadurch werde die „Konzeption des Gesetzgebers im Ergebnis weitgehend ausgehölt, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil verkehrt". Die Klausel benachteilige den Kunden unangemessen und sei damit unzulässig. Damit folgten die Richter der Ansicht des vzbv.
Werbeübermittlungsklausel unzulässig
Der vzbv hatte auch eine „Werbeübermittlungsklausel“ beanstandet. Der Mobilfunkanbieter erlaubte es, dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an sein Telefon zukommen zu lassen. Die Klausel sei nicht ausreichend klar und verständlich, weil sie die Reichweite der Nutzungszwecke nicht darstelle.
Anders als das Landgericht hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Klausel für zulässig, nach der „das Vertragsverhältnis zustande kommt, sobald Vodafone dem Kunden diesen Auftrag bestätigt“,. Nach dem Gericht komme in der Verwendung des Wortes „sobald“ keine unangemessen lange Annahmefrist zum Ausdruck und sei daher nicht unangemessen benachteiligend.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2012
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil14317
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.