21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Häuserfassade mit einem Balkonkasten.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss23.08.2006

Wohnungs­ei­gentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassenAndere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

Lässt ein Wohnungs­ei­gentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlan­des­ge­richts Düsseldorf hervor.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als Gemeinschaftseigentum der Hofbereich. Ein Wohnungseigentümer hatte sich einen Rottweiler angeschafft und ihn unangeleint und ohne Maulkorb auf dem gemein­schaft­lichen Eigentum umherlaufen lassen. Der Nachbar verlangte gerichtlich, dass der Hund nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemein­schaft­lichen Eigentum herumlaufen dürfe.

WEG-Eigentümer können Unterlassung verlangen

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf gab dem Nachbarn recht. Gemäß §§ 1004 Abs. 1 BGB, 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 WEG habe es der Hundehalter zu unterlassen, den Rottweiler auf dem im Gemein­schafts­ei­gentum stehenden Hof unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen. Das freie Umherlaufen eines derart großen Hundes beeinträchtige die ungehinderte Nutzung des gemein­schaft­lichen Eigentums, führten die Richter aus.

Quelle: ra-online

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss4565

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI