21.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil17.10.2019

Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener Prüfung weiterer FahrzeugteileWerkstatt aufgrund verletzter Prüf- und Hinweis­pflichten zum Schadensersatz verpflichtet

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werkstatt einem Kunden Schadensersatz leisten muss, da sie ihn nicht auf den weiteren Reparaturbedarf an seinem SUV hingewiesen hatte.

Die beklagte Werkstatt des zugrunde liegenden Falls hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchgeführt. Unter anderem hatte sie alle hydraulischen Ventil­spie­l­aus­gleich­s­elemente und einen Kettenspanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austausch­be­dürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden.

OLG: Werkstatt hätte Zustand der Steuerketten überprüfen und Austausch empfehlen müssen

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf stellt in seiner Entscheidung fest, dass die Werkstatt den Zustand der Steuerketten hätte überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzuläng­lich­keiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten.

Werkstatt muss Kosten für Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten

Wegen Verletzung dieser Prüf- und Hinweispflicht muss sie ihrem Kunden die ihm dadurch entstandenen Kosten für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Davon abzuziehen sind jedoch die Kosten, die dem Kunden ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären. Weil diese Kosten im konkreten Fall fast gleichhoch waren (jeweils rund 3.500 Euro), kann der Kunde im Ergebnis nur den Nutzungsausfall (1.000 Euro) und die Kosten für ein zur Aufklärung privat eingeholtes Sachver­stän­di­gen­gut­achten verlangen (rund 2.400 Euro).

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

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