18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen ausschnittsweise zwei FrauenKI generated picture
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil17.10.2019

Motorschaden nach ordnungsgemäßer Reparatur: Werkstatt haftet wegen unterlassener Prüfung weiterer FahrzeugteileWerkstatt aufgrund verletzter Prüf- und Hinweis­pflichten zum Schadensersatz verpflichtet

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werkstatt einem Kunden Schadensersatz leisten muss, da sie ihn nicht auf den weiteren Reparaturbedarf an seinem SUV hingewiesen hatte.

Die beklagte Werkstatt des zugrunde liegenden Falls hatte das Fahrzeug repariert und dabei umfangreiche Arbeiten am Motor durchgeführt. Unter anderem hatte sie alle hydraulischen Ventil­spie­l­aus­gleich­s­elemente und einen Kettenspanner erneuert. Den Zustand der zu diesem Zeitpunkt bereits stark gelängten und austausch­be­dürftigen Steuerketten untersuchte sie jedoch nicht. Deshalb erlitt der Motor nach einigen hundert Kilometern einen Totalschaden.

OLG: Werkstatt hätte Zustand der Steuerketten überprüfen und Austausch empfehlen müssen

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf stellt in seiner Entscheidung fest, dass die Werkstatt den Zustand der Steuerketten hätte überprüfen und dem Kunden einen Austausch empfehlen müssen. Denn sie musste auch auf Unzuläng­lich­keiten an den Teilen des Fahrzeugs achten, mit denen sie sich im Zuge der durchgeführten Reparatur befasste und deren Mängel danach nicht mehr ohne weiteres entdeckt und behoben werden konnten.

Werkstatt muss Kosten für Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten

Wegen Verletzung dieser Prüf- und Hinweispflicht muss sie ihrem Kunden die ihm dadurch entstandenen Kosten für den Erwerb und Einbau eines Austauschmotors erstatten. Davon abzuziehen sind jedoch die Kosten, die dem Kunden ohnehin durch den Austausch der Steuerketten entstanden wären. Weil diese Kosten im konkreten Fall fast gleichhoch waren (jeweils rund 3.500 Euro), kann der Kunde im Ergebnis nur den Nutzungsausfall (1.000 Euro) und die Kosten für ein zur Aufklärung privat eingeholtes Sachver­stän­di­gen­gut­achten verlangen (rund 2.400 Euro).

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online (pm/kg)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil28112

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI