21.11.2024
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Dokument-Nr. 25689

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Beschluss04.08.2016Oberlandesgericht DüsseldorfI-10 W 235/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2017, 57Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2017, Seite: 57
  • NJW-Spezial 2017, 13Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2017, Seite: 13
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Vorinstanz:
  • Landgericht Düsseldorf, Beschluss31.03.2016
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss04.08.2016

Kein Anspruch des Sachver­ständigen auf Erstattung der Anschaf­fungs­kosten für DIN-Normen anlässlich einer Gutach­te­r­er­stellungDIN-Normen stellen nicht erstat­tungs­fähige berufliche Grund­ausstattung dar

Die Kosten für die Anschaffung von DIN-Normen anlässlich der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichts­ver­fahrens kann der Sachverständige nicht gemäß § 7 Abs. 1 des Justiz­ver­gütungs- und -ent­schädigungs­gesetzes (JVEG) erstattet verlangen. Denn DIN-Normen gehören zu der nicht erstat­tungs­fähigen beruflichen Grund­ausstattung eines Sachver­ständigen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb ein Sachverständiger für die Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines Gerichts­ver­fahrens DIN-Normen. Die dadurch entstandenen Kosten verlangte er ersetzt. Das Landgericht Düsseldorf lehnte dies aber ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Sachver­ständigen.

Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaf­fungs­kosten für DIN-Normen

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Beschwerde des Sachver­ständigen zurück. Diesem stehe nach § 7 Abs. 1 JVEG kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten für die DIN-Normen zu. Die für den jeweiligen Fachbereich gültigen DIN-Normen stellen Regelwerke dar, deren Kenntnis für jeden Sachver­ständigen dieses Faches unabdingbar seien und ohne deren Berück­sich­tigung eine sachgerechte Gutach­te­r­er­stellung nicht möglich sei. Eine derartige berufliche Grund­ausstattung sei nicht erstat­tungsfähig.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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