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- Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "PKK"Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil06.03.2015, III-5 StS 2/13
- OLG Stuttgart verurteilt Deutsch-Türken wegen Beteiligung an terroristischer Vereinigung DHKP-C zur Freiheitsstrafe ohne BewährungOberlandesgericht Stuttgart, Urteil18.06.2013, 6 OJs 1/11
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil01.10.2015
22-jähriger Deutscher wegen Mitgliedschaft in der IS zu Haftstrafe verurteiltAngeklagter in syrischem Ausbildungslager im Umgang mit Waffen unterrichtet
Das Oberlandesgericht Düsseldorf einen 22-jährigen Deutschen u.a. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Zur Überzeugung des Oberlandesgerichts hielt sich der Angeklagte Nezet Alija S. in der Zeit von Juli bis August 2014 für etwa drei Wochen in Syrien auf und schloss sich dort der Terrororganisation "IS" an. In einem Ausbildungslager nahm er am Religionsunterricht teil und wurde im Umgang mit Waffen unterrichtet. Auch war er zumindest einmal bei Kampfhandlungen zugegen.
Angeklagter zeigt sich geständig
Im Rahmen der Hauptverhandlung wurden 13 Zeugen und ein Sachverständiger gehört. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztlich zur einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht vor allem auch, dass sich der Angeklagte im Hinblick auf die Tatvorwürfe gegen Ende der Hauptverhandlung im Wesentlichen geständig zeigte.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.10.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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