14.11.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil01.10.2015

22-jähriger Deutscher wegen Mitgliedschaft in der IS zu Haftstrafe verurteiltAngeklagter in syrischem Ausbil­dungslager im Umgang mit Waffen unterrichtet

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf einen 22-jährigen Deutschen u.a. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung IS zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Zur Überzeugung des Oberlan­des­ge­richts hielt sich der Angeklagte Nezet Alija S. in der Zeit von Juli bis August 2014 für etwa drei Wochen in Syrien auf und schloss sich dort der Terrororganisation "IS" an. In einem Ausbil­dungslager nahm er am Religi­o­ns­un­terricht teil und wurde im Umgang mit Waffen unterrichtet. Auch war er zumindest einmal bei Kampfhandlungen zugegen.

Angeklagter zeigt sich geständig

Im Rahmen der Haupt­ver­handlung wurden 13 Zeugen und ein Sachver­ständiger gehört. Das Gericht verurteilte den Angeklagten letztlich zur einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht vor allem auch, dass sich der Angeklagte im Hinblick auf die Tatvorwürfe gegen Ende der Haupt­ver­handlung im Wesentlichen geständig zeigte.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

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