18.10.2024
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Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss14.03.2022

Rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der AutobahnKeine Geltung nur für den Einfädelungs- bzw. Aus­fädelungs­streifen

Ein an einer Autobahn rechts aufgestelltes Temposchild gilt für sämtliche Fahrbahnen der Autobahn und nicht nur für den Einfädelungs- bzw. Aus­fädelungs­streifen. Dies das Oberlan­des­gericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Oktober 2020 überschritt ein Autofahrer auf einer Autobahn in Duisburg die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit von 80 km/h um 58 km/h. Zwar hatte er nach eigenen Angaben das rechts aufgestellte Temposchild gesehen, jedoch angenommen, dass sich dieses nur auf den rechtseitig verlaufenden kombinierten Einfädelungs- und Ausfä­de­lungs­streifen bezog und nicht auf die beiden Hauptfahrbahnen. Das links aufgestellte Temposchild sei von einem anderen Fahrzeug verdeckt gewesen. Der Autofahrer wurde vom Amtsgericht wegen eines vorsätzlichen Geschwin­dig­keits­ver­stoßes zu einer Geldbuße von 600 € und einem einmonatigem Fahrverbot verurteilt. Dagegen richtete sich seine Rechts­be­schwerde.

Vorliegen eines vorsätzlichen Geschwin­dig­keits­ver­stoßes

Das Oberlan­des­gericht Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Regelungs­bereich eines rechts aufgestellten Verkehrs­zeichens umfasse im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen. Verkehrszeichen stehen als Schilder regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne Fahrbahnen, seien sie in der Regel über diesen angebracht.

Kein Aufstellen von Verkehrs­schildern mitten auf Fahrbahn

Die Ansicht des Betroffenen, das Temposchild hätte unmittelbar rechts neben den beiden Hauptfahrbahnen stehen müssen, um für diese Wirkung zu entfalten, gehe nach Auffassung des Oberlan­des­gericht fehl. Denn dann würde das Schild zu einem lebens­ge­fähr­lichen Verkehrs­hin­der­nisses für Fahrer, die einen Spurwechsel vollziehen wollen. Verkehrszeichen dürfen nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden.

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

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