18.10.2024
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Dokument-Nr. 3485

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Urteil11.12.2006Oberlandesgericht DresdenU 1426/06Kart
Vorinstanz:
  • Landgericht Dresden, Urteil30.06.2006, 10 O 3613/05
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Dresden Urteil11.12.2006

ENSO unterliegt im Streit um Gaspreis­er­höhungLieferant hat keine wirksame Anspruchs­grundlage

Das Oberlan­des­gericht Dresden hat die Berufung der ENSO Erdgas GmbH gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 30.06.2006 zurückgewiesen. Damit ist die Erdgas­preis­er­höhung aus dem Jahre 2004 weiterhin nicht wirksam.

Mehrere Sonder­ver­trags­kunden des ostsächsischen Gasversorgers hatten dort Klage erhoben mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Gaspreis­er­hö­hungen ab dem 01.10.2004 feststellen zu lassen. Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben, da in den Verträgen eine Befugnis des Gasversorgers, die Preise zu erhöhen, nicht wirksam vereinbart worden sei. Vielmehr sei die entsprechende Klausel zu unbestimmt, was den Umfang zukünftiger Preiserhöhungen angehe.

Der Kartellsenat des Oberlan­des­ge­richts geht demgegenüber zwar davon aus, dass der Gasversorger vertraglich zu Preiserhöhungen berechtigt ist. Dies folge daraus, dass der jeweilige Gaspreis aufgrund kartell­recht­licher Maßgaben einem fiktiven Marktpreis entsprechen müsse und dieser nicht zu prognostizieren sei. Die Kriterien der Preisanpassung müssten allerdings in den jeweiligen Erhöhungs­schreiben angegeben werden. Da dies nicht ausreichend geschehen ist, blieb es im Ergebnis beim erstin­sta­nz­lichen Urteil.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 32/06 des OLG Dresden vom 11.12.2006

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