18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine abgedunkelte Fassade von mehreren Hochhäusern, auf der ein Schutzschild leuchtet.

Dokument-Nr. 27503

Drucken
Urteil06.06.2017Oberlandesgericht Dresden4 U 1460/16
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • NJW-RR 2017, 1114Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2017, Seite: 1114
  • VersR 2017, 1065Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2017, Seite: 1065
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Dresden, Urteil14.09.2016, 8 O 979/15
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Dresden Urteil06.06.2017

Belehrung über Folgen einer Anzeigen­pflicht­verletzung muss in unmittelbarer Nähe zu Gesund­heits­fragen erfolgen und drucktechnisch hervorgehoben seinBelehrung muss Hinweis zum rückwirkenden Risiko­aus­schluss enthalten

Die Belehrung über die Folgen einer Anzeigen­pflicht­verletzung nach § 19 Abs. 5 VVG muss in unmittelbarer Nähe zu den Gesund­heits­fragen erfolgen und muss drucktechnisch hervorgehoben sein. Zudem muss die Belehrung den Hinweis enthalten, dass die Anzeige­pflicht­verletzung zu einem rückwirkenden Risiko­aus­schluss führen kann. Dies hat das Oberlan­des­gericht Dresden entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien über das Bestehen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherer warf der Versi­che­rungs­nehmerin vor, bei Abschluss des Vertrags Gesundheitsfragen falsch beantwortet zu haben. In diesem Zusammenhang ging es unter anderem um die Frage, ob der Versicherer wegen einer Anzei­ge­pflicht­ver­letzung vom Vertrag zurücktreten durfte. Das Landgericht Dresden bejahte dies. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Versi­che­rungs­nehmerin. Sie führte eine mangelhafte Belehrung über die Folgen einer Anzei­ge­ver­letzung an.

Unwirksame Rücktritts­be­lehrung

Das Oberlan­des­gericht Dresden entschied zu Gunsten der Versi­che­rungs­nehmerin. Der Versicherer habe nicht gestützt auf die Verletzung der Anzei­ge­pflichten vom Versi­che­rungs­vertrag zurücktreten dürfen. Denn die im Antragsformular enthaltene Rücktritts­be­lehrung sei unwirksam. Die Belehrung müsse in unmittelbarer Nähe zu den gestellten Gesund­heits­fragen drucktechnisch so hervorgehoben sein, dass sie vom Versi­che­rungs­nehmer nicht übersehen werden kann. Daran fehle es hier. Die Belehrung habe beim Durchblättern des mehrseitigen Antrags­for­mulars leicht übersehen werden können. Zudem habe ein Hinweis darauf gefehlt, dass eine Anzei­gen­pflicht­ver­letzung zu einem rückwirkenden Risiko­aus­schluss führen kann.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil27503

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI