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25.01.2025  
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Dokument-Nr. 32815

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Oberlandesgericht Dresden Beschluss05.01.2017

Durch fehlerhafte Injektion erlittene Schmerzen rechtfertigen kein SchmerzensgeldVorliegen einer Bagatell­ver­letzung

Erleidet ein Patient durch eine fehlerhafte Injektion Schmerzen, so liegt eine Bagatell­ver­letzung vor, die kein Schmerzensgeld rechtefertigt. Dies hat das Oberlan­des­gericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 erhielt eine Patientin mehrere Injektionen mit dem Medikament Traumeel. Unter anderem mit der Behauptung, sie habe unmittelbar nach der neunten Injektion stechende Schmerzen erlitten, klagte sie auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von über 40.000 €. Das Landgericht Dresden wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Das Oberlan­des­gericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Schmerzen nach der Injektion bestehe nicht. Zwar sei die Injektion mit Traumeel vom Sachver­ständigen als behand­lungs­feh­lerhaft eingestuft worden. Die von der Klägerin behaupteten Schmerzen stellen aber nur Bagatell­ver­let­zungen dar, die kein Schmerzensgeld begründen können. Schmerzen, die durch das Eindringen der Nadel in das Gewebe und die dadurch hervorgerufene Verletzung der Haut hervorgerufen werden, seien Bagatell­be­schwerden.

Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

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