18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 32811

Drucken
ergänzende Informationen

Landgericht Ravensburg Urteil16.03.2023

Ohne besondere Folge­be­schwerden besteht kein Schmerzens­geld­anspruch nach Corona-ImpfungGeringe Beein­träch­ti­gungen durch Einstechen der Nadel

Die typischen Beein­träch­ti­gungen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung, wie etwa das Einstechen der Nadel und das Einbringen des Impfstoffs oder Schwellungen und Spannungen rechtfertigen kein Schmerzens­geld­anspruch. Dies hat das Landgericht Ravensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 erhielt ein 88-jähriger Mann die üblichen Corona-Impfungen. Nachdem der Mann im Jahr 2022 verstorben war, machte sein Sohn als Alleinerbe gegen den Arzt angebliche Schmer­zens­geldansprüche seines Vaters im Zusammenhang mit den Impfungen in Höhe von mindestens 22.500 € geltend.

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Corona-Impfung

Das Landgericht Ravensburg entschied gegen den Kläger. Denn sein Vater habe keinen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds im Zusammenhang mit den Corona-Impfungen zugestanden. Folglich seien solche Ansprüche auch nicht auf den Kläger gemäß § 1922 BGB übergegangen. Der Kläger habe nicht vorgetragen, dass sein Vater infolge der Impfungen in irgendeiner Weise beeinträchtigt gewesen sei. Es werde noch nicht einmal behauptet, dass es zu typischerweise auftretenden Schwellungen oder Spannungen kam.

Geringe Beein­träch­ti­gungen durch Einstechen der Nadel

Allein das Einstechen der Nadel und das Einbringen des Impfstoffs bewirken keinen immateriellen Schaden beim Patienten, so das Landgericht. Denn die damit verbundenen Beein­träch­ti­gungen seien nach Art und Intensität so gering, dass sie das Wohlergehen des Patienten über den Augenblick hinaus nicht nachhaltig stören. Selbst wenn es zu Schwellungen oder Spannungen kommen sollte, seien diese Beein­träch­ti­gungen als Bagatelle zu werten, welche keinen Schmer­zens­geldan­spruch begründen.

Quelle: Landgericht Ravensburg, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32811

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI