Oberlandesgericht Dresden Beschluss05.01.2017
Durch fehlerhafte Injektion erlittene Schmerzen rechtfertigen kein SchmerzensgeldVorliegen einer Bagatellverletzung
Erleidet ein Patient durch eine fehlerhafte Injektion Schmerzen, so liegt eine Bagatellverletzung vor, die kein Schmerzensgeld rechtefertigt. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 erhielt eine Patientin mehrere Injektionen mit dem Medikament Traumeel. Unter anderem mit der Behauptung, sie habe unmittelbar nach der neunten Injektion stechende Schmerzen erlitten, klagte sie auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von über 40.000 €. Das Landgericht Dresden wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen der Schmerzen nach der Injektion bestehe nicht. Zwar sei die Injektion mit Traumeel vom Sachverständigen als behandlungsfehlerhaft eingestuft worden. Die von der Klägerin behaupteten Schmerzen stellen aber nur Bagatellverletzungen dar, die kein Schmerzensgeld begründen können. Schmerzen, die durch das Eindringen der Nadel in das Gewebe und die dadurch hervorgerufene Verletzung der Haut hervorgerufen werden, seien Bagatellbeschwerden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2023
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)