18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen einen Schreibtisch mit einem Tablet, einer Kaffeetasse und einem Urteil.

Dokument-Nr. 34631

Drucken
Beschluss06.10.2021Oberlandesgericht Celle9 W 99/21
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FGPrax 2022, 66Zeitschrift: Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGPrax), Jahrgang: 2022, Seite: 66
  • MDR 2022, 180Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2022, Seite: 180
  • NJW 2022, 555Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2022, Seite: 555
  • NZG 2022, 223Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG), Jahrgang: 2022, Seite: 223
  • Rpfleger 2022, 148Zeitschrift: Der Deutsche Rechtspfleger (Rpfleger), Jahrgang: 2022, Seite: 148
  • ZIP 2021, 2485Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), Jahrgang: 2021, Seite: 2485
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Amtsgericht Walsrode, Beschluss04.08.2021
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss06.10.2021

Verein zur Betreibung einer Dorfkneipe ist kein IdealvereinVorliegen eines wirtschaft­lichen Vereins

Setzt sich ein Verein für den Erhalt und den Betrieb einer Dorfkneipe ein, so ist er nicht als Idealverein im Sinne von § 21 BGB, sondern als wirtschaft­licher Verein im Sinne von § 22 BGB anzusehen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 beantragte ein Verein beim Amtsgericht Walsrode die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein hatte sich zum Ziel gesetzt eine Dorfkneipe zu erhalten und zu betreiben. Das Gericht lehnte die Eintragung ab, da seiner Auffassung nach der Betrieb einer Gaststätte keinen zulässigen Zweck eines Idealvereins im Sinne von § 21 BGB darstellen könne. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Vereins.

Keine Eintragung als Idealverein wegen wirtschaft­lichen Geschäfts­be­triebs

Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Der Verein sei nicht als Idealverein einzutragen, da der Zweck des Vereins auf einen wirtschaft­lichen Geschäfts­betrieb gerichtet sei. Bei dem Betrieb einer Kneipe, die hauptsächlich dem Konsum von Getränken dient, handele es sich geradezu um den Paradefall eines wirtschaft­lichen Geschäfts­be­triebs im Sinne des § 22 BGB. Daran ändere nichts die idealisierende Beschreibung des Vereinszwecks. Der wirtschaftliche Geschäfts­betrieb sei Hauptweck des Vereins. Er habe keine untergeordnete Rolle.

Unerheblichkeit der fehlenden Ausschüttung von Gewinn an Mitglieder

Für unerheblich hielt das Oberlan­des­gericht den Umstand, dass nach der Vereinssatzung die erwirt­schafteten Gewinne nicht an die Mitglieder ausgeschüttet werden. Dies rechtfertige keine Gleichstellung mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein. Für die Bejahung eines wirtschaft­lichen Geschäfts­be­triebs genüge es, dass die Tätigkeit des Vereins auf die Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins gerichtet sei. Davon sei hier auszugehen, weil der bezweckte Erhalt der Dorfkneipe die Erwirtschaftung der für den Betrieb des Unternehmens benötigten Einnahmen, also vermögenswerte Vorteile, erfordere.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss34631

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI