Dokument-Nr. 17985
Permalink https://urteile.news/
- FamRZ 2014, 156Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2014, Seite: 156
- NJW 2013, 2912Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 2912
- NJW-Spezial 2013, 680 (Wolfgang Roth)Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2013, Seite: 680, Entscheidungsbesprechung von Wolfgang Roth
Oberlandesgericht Celle Beschluss15.07.2013
Vollmacht für "Rechtsangelegenheiten" berechtigt Betreuer zur Zustimmung einer ScheidungWirksame Scheidung schließt Erbrecht des überlebenden Ehegatten aus
Ist ein Betreuer mit der Vertretung der "Rechtsangelegenheiten" einer geschäftsunfähigen Person betraut, so ist er berechtigt, einer Scheidung zustimmen. Liegt eine wirksame Scheidung vor, ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einer Scheidung eines Ehepaares. Beantragt hatte die Scheidung die Ehefrau. Da ihr Ehemann geschäftsunfähig war, stimmte seine Betreuerin der Scheidung im November 2012 zu. Im Januar 2013 verstarb der Ehemann. Seine beiden Kinder beantragten daraufhin beim Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins, der sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge je zur Hälfte als Erben ausweisen sollte. Die Ex-Frau und zugleich Stiefmutter der Kinder meinte, dass sie ebenfalls Erbe ihres Ex-Mannes sei. Die Zustimmung zur Scheidung sei unwirksam gewesen, da die Betreuerin ihren Ex-Mann nur in "Rechtsangelegenheiten" vertreten durfte, nicht aber in Ehescheidungsverfahren. Der Fall kam schließlich vor Gericht.
Zustimmung zur Ehescheidung war wirksam
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen die Ex-Frau. Die Zustimmung zur Ehescheidung sei wirksam gewesen. Soweit die Betreuerin dazu befugt war, den Erblasser in "Rechtsangelegenheiten" zu vertreten, habe dies nach seinem Wortsinn auch eine Vertretung im Ehescheidungsverfahren umfasst. Einer ausdrücklichen Ermächtigung für Ehescheidungsverfahren habe es nicht bedurft.
Ex-Frau von gesetzlicher Erbfolge ausgeschlossen
Aufgrund der wirksamen Ehescheidung sei das Erbrecht der Ex-Frau des Erblassers nach § 1933 BGB ausgeschlossen gewesen. Daher seien die beiden Kinder des Erblassers je zur Hälfte Erben geworden (§ 1924 Abs. 1 und 4 BGB).
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17985
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.