18.10.2024
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Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.

Dokument-Nr. 28067

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Beschluss25.05.2018Oberlandesgericht Celle19 UF 24/18
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRB 2018, 299Zeitschrift: Familien-Rechts-Berater (FamRB), Jahrgang: 2018, Seite: 299
  • FamRZ 2019, 31Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 31
  • FamRZ 2019, 360Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2019, Seite: 360
  • JAmt 2019, 273Zeitschrift: Das Jugendamt (JAmt), Jahrgang: 2019, Seite: 273
  • MDR 2018, 1000Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2018, Seite: 1000
  • NJW-Spezial 2018, 646Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2018, Seite: 646
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Vorinstanz:
  • Amtsgericht Achim, Beschluss27.12.2017
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss25.05.2018

Paritätisches Wechselmodell der Eltern: Kindeswohl entscheidet über Berechtigung des Kinder­geld­bezugsVerwendung des Kindesgelds zum Wohl des Kindes muss sichergestellt sein

Üben die getrennt lebenden Eltern eines Kindes ein paritätisches Wechselmodell aus, so ist für die Entscheidung über den Bezug des Kindergeldes das Kindeswohl maßgeblich. Dasjenige Elternteil, das die Verwendung des Kindergeldes zum Wohl des Kindes sicherstellt, erhält das Kindergeld. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Celle hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die geschiedenen Eltern zweier minderjähriger Kinder seitdem Jahr 2017 vor Gericht über den Bezug des Kindesgeldes. Die Kinder wurden in einem paritätischen Wechselmodell von beiden Eltern in zeitlich gleichem Umfang betreut. Ursprünglich bezog die Kindesmutter das Kindergeld, bis im Jahr 2015 der Kindesvater die Berech­tig­ten­be­stimmung widerrief. Seitdem bestand der Streit, was zur Folge hatte, dass die Auszahlung des rückständigen Kindergelds in Höhe von ca. 12.000 Euro aufgrund einer zwischen­zeit­lichen Geset­ze­s­än­derung gefährdet war. Die Kindesmutter schlug schließlich vor, dass das Kindergeld für jeweils ein Kind an einen Elternteil ausgezahlt wird. Da der Kindesvater dies ablehnte, beantragte die Kindesmutter beim Familiengericht eine Entscheidung über die Kindergeldberechtigung.

Amtsgericht bestimmt Kindesmutter zu Kinder­geld­be­rech­tigten

Das Amtsgericht Achim bestimmte die Kindesmutter zur Kinder­geld­be­rech­tigten, da dies seiner Ansicht nach dem Kindeswohl am besten entspreche. Gegen diese Entscheidung legte der Kindesvater Beschwerde ein.

Oberlan­des­gericht bestätigt Entscheidung über Kinder­geld­be­zugs­be­rech­tigung

Das Oberlan­des­gericht Celle bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Die Entscheidung des Famili­en­ge­richts über die Bezugsberechtigung für das Kindergeld orientiere sich am Wohl des Kindes. Unter Kindes­wohl­ge­sichts­punkten sei dasjenige Elternteil zum Kinder­geld­be­zugs­be­rech­tigten zu bestimmen, der die Gewähr dafür bietet, dass das Kindergeld zum Wohl des Kindes verwendet wird.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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