18.10.2024
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Oberlandesgericht Celle Urteil01.07.2020

Sekundenschlaf als grobe Fahrlässigkeit nur bei bewusstem Hinwegsetzen über Über­müdungs­erscheinungenNicht wahrgenommene Über­müdungs­erscheinungen begründen Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit

Kommt es wegen eines Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall, so begründet dies nur dann den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit, wenn sich der Unfall­ve­r­ur­sacher bewusst über von ihm erkannte Über­müdungs­erscheinungen hinwegsetzt. Nimmt er die Über­müdungs­erscheinungen nicht wahr, so begründet dies den Vorwurf einer einfachen Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es in einer Nacht im März 2016 auf einer nieder­säch­sischen Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer war bei Nebel mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h von der gerade verlaufenden Fahrbahn abgekommen und ohne zu bremsen oder auszuweichen in den Gegenverkehr geraten. Dort ist er frontal mit einem entge­gen­kom­menden Sattelzug kollidiert. Es bestand nun Streit, ob dem Autofahrer wegen eines Sekundenschlafs grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das Landgericht Lüneburg verneinte dies. Nunmehr musste das Oberlan­des­gericht Celle eine Entscheidung treffen.

Kein grob fahrlässiger Sekundenschlaf wegen fehlender Hinwegsetzung über Übermü­dungs­er­schei­nungen

Das Oberlan­des­gericht Celle führte zum Fall aus, dass ein leichtes Einnicken (sog. Sekundenschlaf) nur dann den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründet, wenn sich der Fahrer über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Dies müsse positiv festgestellt werden. Die Regeln des Anscheins­be­weises gelten nicht. Ein Sekundenschlaf könne einfach fahrlässig nicht vorhergesehen werden, weil objektiv vorhandene Übermü­dungs­er­schei­nungen subjektiv nicht wahrgenommen werden. Im vorliegenden Fall lasse sich nicht feststellen, ob der Autofahrer objektive Übermü­dungs­an­zeichen ignoriert oder sich bewusst hierüber hinweggesetzt hat.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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