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18.01.2025  
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Oberlandesgericht Celle Urteil13.09.2023

Mietwagenkosten: Laie darf sich auf Einschätzung des Privat­gut­achters zur Wirtschaft­lichkeit einer Notreparatur verlassenKeine Unver­hält­nismäßig­keit von Mietwagenkosten

Kommt der Privatgutachter zur Einschätzung, dass die Notreparatur des verunfallten Fahrzeugs unwirt­schaftlich sei, so kann sich der Laie darauf verlassen und einen Mietwagen beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten sind dann nicht unver­hält­nismäßig. Dies hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Jahr 2021 vor dem Landgericht Hannover auf Erstattung der Mietwagenkosten. Sie hatte sich bis zur Reparatur des verunfallten Fahrzeugs einen Mietwagen beschafft. Ein von ihr beauftragter Privatgutachter kam zur Einschätzung, dass eine Notreparatur des Fahrzeugs unwirt­schaftlich sei. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte dagegen eine Notreparatur für wirtschaftlich erachtet. Das Landgericht wies die Klage der Klägerin daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Anspruch auf Erstatzung der Mietwagenkosten

Das Oberlan­des­gericht Celle entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sei der Klägerin nicht anzulasten. Sie hätte keine Notreparatur ihres Fahrzeugs veranlassen müssen. Sie habe der plausiblen und nachvoll­ziehbaren Einschätzung ihres Sachver­ständigen folgen dürfen. Für die Klägerin als Laiin sei die Möglichkeit und Wirtschaft­lichkeit der Notreparatur nicht erkennbar gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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