18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen vier farbige Figuren vor grünem Grund, welche von mehreren hellgrünen Figuren umringt werden.

Dokument-Nr. 5428

Drucken
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Celle Beschluss10.01.2008

Nieder­säch­sisches Gasver­sor­gungs­un­ter­nehmen muss Gaspreise nicht zurückerstattenNutzungs­entgelte waren nicht missbräuchlich überhöht

Die Landes­kar­tell­behörde hat nicht nachgewiesen, dass die zwischen November 2005 und März 2006 erhobenen Gaspreise eines nieder­säch­sischen Gasversorgers missbräuchlich überhöht gewesen sind. Das hat das Oberlan­des­gericht Celle entschieden.

Die Kartellbehörde hatte mit Verfügung vom 5. Dezember 2006 festgestellt, dass das Gasver­sor­gungs­un­ter­nehmen zwischen November 2005 und März 2006 missbräuchlich überhöhte Jahres­ge­samt­preise gefordert habe. Die Behörde ordnete daher an, dass der Versorger die zuviel erhobenen Gaspreise an die Verbraucher zurück zu erstatten habe. Nach Ansicht der Behörde habe das Gasver­sor­gungs­un­ter­nehmen seine markt­be­herr­schende Stellung ausgenutzt. Es habe Entgelte gefordert, die erheblich von denjenigen abwichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb ergeben würden. Zum Nachweis berief sich die Kartellbehörde auf die niedrigeren Gaspreise zweier Gasver­sor­gungs­un­ter­nehmen in geographischer Nähe mit vergleichbarer Struktur.

Auf die Beschwerde des Gasver­sor­gungs­un­ter­nehmens hat der Kartellsenat diese Verfügung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Senat ist der Auffassung, dass die Kartellbehörde die markt­be­herr­schende Stellung der Beschwer­de­führerin nicht nachgewiesen habe. Es reiche hierfür nicht aus, Unternehmen, die die Endverbraucher mit Erdgas belieferten, zu vergleichen. Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen. Die Gasversorger konkurrierten auch mit den Anbietern der übrigen Heizträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme. Hierbei stützt sich der Kartellsenat auf ein jüngeres Urteil des Bundes­ge­richtshofes vom 13. Juni 2007.

Der Kartellsenat hat die Rechts­be­schwerde zugelassen, weil das zitierte BGH-Urteil kein Kartell­ver­fahren nach dem Gesetz gegen Wettbe­wer­bs­be­schrän­kungen (GWB) betraf, sondern im Rahmen eines zivil­recht­lichen Verfahrens ergangen ist, bei dem ein Verbraucher die Überprüfung einer einseitigen Preiserhöhung durch den Gasversorger begehrte. Auch wenn die Zielrichtungen beider Verfahren andere sind, sieht der Kartellsenat selbst allerdings keinen Anlass, die Frage der Markt­be­herr­schung unterschiedlich zu beantworten. Gleichwohl sollen die Parteien Gelegenheit erhalten, dies zur vom BGH klären zu lassen.

Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 11.01.2008

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss5428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI