Dokument-Nr. 17372
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- NJW-RR 2003, 197Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2003, Seite: 197
Oberlandesgericht Celle Urteil31.10.2002
Biss durch angepflockten Esel: Kein Anspruch des Reisenden auf Schadenersatz und SchmerzensgeldAn abseitiger Stelle der Hotelanlage angepflockter Esel nicht zu beanstanden
Wird ein Reisender durch einen an abseitiger Stelle der Hotelanlage angepflockten Esel gebissen, so muss der Reiseveranstalter dafür grundsätzlich nicht haften. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist darin nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2009 wurde ein neun jähriger Junge während des Urlaubs in Tunesien von einem angepflockten Esel in den Unterarm gebissen. Der Esel wurde vom Hotelpersonal zur Reinigung des Strands benutzt und war am äußersten Rand der Hotelanlage hinter dem Küchenbereich angepflockt. Dieser Bereich konnte nur über den Betriebshof erreicht werden. Aufgrund des Vorfalls klagte der Junge gegen die Reiseveranstalterin auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Eselsbiss
Das Oberlandesgericht Celle entschied gegen den Jungen. Dieser habe keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gehabt. Denn der Reiseveranstalterin sei keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzulasten gewesen.
Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Reiseveranstalterin
Zwar habe eine Reiseveranstalterin dafür zu sorgen, so das Oberlandesgericht weiter, dass die unter Vertrag genommene Hotelanlage verkehrssicher ist, dass Gefahrenquellen für die Reisegäste beseitigt werden oder gar nicht erst auftreten können. Ob und inwiefern sie ihrer Kontrollpflicht nachgekommen ist, sei aber unerheblich gewesen. Denn hätte die Reiseveranstalterin den Esel im Rahmen einer Kontrolle an der abseitigen Stelle vorgefunden, hätte sie diese Aufstellung des Tieres nicht beanstanden müssen. In diesem Zusammenhang gab das Gericht insbesondere so bedenken, dass in einem Land wie Tunesien Esel landestypische Arbeitstiere darstellen.
Erläuterungen
Die Entscheidung ist aus dem Jahre 2002 und erscheint im Rahmen der Reihe "Kuriose Urteile".© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2013
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (zt/NJW-RR 2003, 197/rb)
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