15.11.2024
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Oberlandesgericht Celle Beschluss05.11.2010

Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein – Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet StraftatArbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht

Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich wegen Betruges strafbar machen. Dies entschied das Oberlan­des­gericht Celle.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sechs Angestellte eines Trans­port­un­ter­nehmens aus Lehrte die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkws zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Diesem ist ein Schaden von 37.500 Euro entstanden.

LG Hildesheim hält Tatgeschehen für nicht strafbar

Das Landgericht Hildesheim hatte die Ansicht vertreten, dass das mit der Anklage der Staats­an­walt­schaft Hildesheim vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei. Das Oberlan­des­gericht Celle hob den Beschluss des Landgerichts wieder auf.

Verstoß gegen Nutzungsrahmen der Tankkarte verursacht Vermö­gens­schaden bei Arbeitgeber

Die Richter des Oberlan­des­ge­richts teilten zwar die Ansicht des Landgerichts, dass in der bloßen Nutzung der Tankkarte noch keine strafbare Untreuehandlung liege, weil die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keine qualifizierte Vermö­gens­be­treu­ungs­pflicht übernommen haben. Dagegen bestehe hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs, indem die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreicht haben, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder LKW gegen den vereinbarten Nutzungsrahmen verstoßen haben. Dadurch sei der Arbeitgeber über die Korrektheit der Abrechnung getäuscht worden und habe einen entsprechenden Erstat­tungs­an­spruch gegen die Arbeitnehmer nicht geltend gemacht. Infolge dieses Irrtums seien die Abrechnungen mit den Tankstellen vorgenommen worden, so dass ein entsprechender Vermö­gens­schaden beim Arbeitgeber entstanden sei.

Landgericht muss Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen

Das Oberlan­des­gericht hat deswegen die Anklage der Staats­an­walt­schaft zur Haupt­ver­handlung zugelassen und das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor einer Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht muss nun die Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen.

Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

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