Dokument-Nr. 10640
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Oberlandesgericht Celle Beschluss05.11.2010
Arbeitnehmer setzt überlassene Tankkarte vertragswidrig ein – Fehlender Hinweis an Arbeitgeber begründet StraftatArbeitgeber über Korrektheit der Abrechnung durch Arbeitnehmer getäuscht
Arbeitnehmer, die Tankbelege ohne Hinweis auf missbräuchliche Verwendung der dienstlichen Tankkarte bei ihrem Arbeitgeber einreichen, können sich wegen Betruges strafbar machen. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten sechs Angestellte eines Transportunternehmens aus Lehrte die ihnen vom Unternehmen überlassenen Tankkarten dazu verwendet, fremde Lkws zu betanken und dafür von den jeweiligen Fahrern Geld zu nehmen. Anschließend reichten sie die Tankbelege bei ihrem Arbeitgeber ein. Diesem ist ein Schaden von 37.500 Euro entstanden.
LG Hildesheim hält Tatgeschehen für nicht strafbar
Das Landgericht Hildesheim hatte die Ansicht vertreten, dass das mit der Anklage der Staatsanwaltschaft Hildesheim vorgeworfene Tatgeschehen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar sei. Das Oberlandesgericht Celle hob den Beschluss des Landgerichts wieder auf.
Verstoß gegen Nutzungsrahmen der Tankkarte verursacht Vermögensschaden bei Arbeitgeber
Die Richter des Oberlandesgerichts teilten zwar die Ansicht des Landgerichts, dass in der bloßen Nutzung der Tankkarte noch keine strafbare Untreuehandlung liege, weil die Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber keine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht übernommen haben. Dagegen bestehe hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs, indem die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Belege überreicht haben, ohne ihn darauf hinzuweisen, dass sie mit der Betankung fremder LKW gegen den vereinbarten Nutzungsrahmen verstoßen haben. Dadurch sei der Arbeitgeber über die Korrektheit der Abrechnung getäuscht worden und habe einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen die Arbeitnehmer nicht geltend gemacht. Infolge dieses Irrtums seien die Abrechnungen mit den Tankstellen vorgenommen worden, so dass ein entsprechender Vermögensschaden beim Arbeitgeber entstanden sei.
Landgericht muss Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen
Das Oberlandesgericht hat deswegen die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung des Falles vor einer Strafkammer des Landgerichts Hildesheim zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Das Landgericht muss nun die Tatvorwürfe im Einzelnen prüfen.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2010
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
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