21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen eine Szene aus einem Krankenhaus, speziell mit einem OP-Saal und einem Arzt im Vordergrund.

Dokument-Nr. 32174

Drucken
Urteil25.11.2021Oberlandesgericht Bremen5 U 63/20
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2022, 368Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2022, Seite: 368
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
Vorinstanz:
  • Landgericht Bremen, Urteil02.12.2020, 1 O 1708/17
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bremen Urteil25.11.2021

Unwirksame Einwilligung in Operation aufgrund fehlender Bedenkzeit zwischen Aufklä­rungs­ge­spräch und EinwilligungAnspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Die Einwilligung in eine Operation ist unwirksam, wenn der Patient nach dem Aufklä­rungs­ge­spräch keine Bedenkzeit hatte (siehe: § 630 e Abs. 2 Nr. 2 BGB). In diesem Fall kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehen. Dies hat das Oberlan­des­gericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2013 wurde bei einem Mann eine operative Begradigung der Nasen­schei­dewand und eine Nasen­ne­ben­höh­len­ope­ration in einer Klinik in Bremen durchgeführt. Dabei kam es zu Komplikationen, mit der Folge, dass der Patient schließlich in den Pfleggrad 2 eingestuft wurde und einen GdB von 90 hat. Er klagte daher gegen die Betreiberin der Klinik auf Zahlung von Schmerzensgeld. Neben Aufklärungs- und Behand­lungs­fehler rügte der Patient, dass seine Einwilligung in die Operation unwirksam sei, da er diese kurz nach dem Aufklä­rungs­ge­spräch unterzeichnet habe und ihm somit keine Bedenkzeit eingeräumt worden sei. Das Landgericht Bremen wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Klägers.

Rechtswidrige Operation wegen unwirksamer Einwilligung

Das Oberlan­des­gericht Bremen entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Zwar liege weder ein Aufklärungs- noch ein Behand­lungs­fehler vor, jedoch sei die Operation wegen unwirksamer Einwilligung des Klägers nicht rechtmäßig gewesen.

Unwirksamkeit der Einwilligung aufgrund fehlender Bedenkzeit

Die Einwilligung sei unwirksam, so das Oberlan­des­gericht, weil der Kläger keine Bedenkzeit zwischen Aufklärung über die Risiken der Operation und der Entscheidung über die Einwilligung gehabt habe. Wenn ein Krankenhaus aus organi­sa­to­rischen Gründen die Übung hat, den Patienten unmittelbar im Anschluss an die Aufklärung zur Unterschrift unter die Einwil­li­gungs­er­klärung zu bewegen, könne in einem solchen Fall nicht von einer wohl überlegten Entscheidung ausgegangen werden. Sie werde vielmehr unter dem Eindruck einer großen Fülle von dem Patienten regelmäßig unbekannten und schwer verständlichen Informationen und in einer persönlich schwierigen Situation abgegeben. Es komme dabei nicht darauf an, ob der Patient zur Unterschrift gedrängt wurde.

Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Urteil32174

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI