21.11.2024
21.11.2024  
Sie sehen, wie während einer Hochzeit die Ringe angesteckt werden.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Bremen Beschluss17.08.2015

Ehebezogene Schenkungen: Schwiegereltern kann nach Scheidung Anspruch auf Rückzahlung von Geldgeschenken zustehenWegfall der Grundlage für Geldzahlungen aufgrund Scheitern der Ehe

Schenken die Schwiegereltern dem Ehepaar Geld, damit dieses ein Darlehen für einen Hauskauf ablösen kann, so kann den Schwiegereltern nach § 313 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der Geldgeschenke zustehen, wenn die Ehe geschieden wird. Denn in dem Scheitern der Ehe ist ein Wegfall der Grundlage für die Geldzahlungen zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar nahm für einen Hauskauf im Jahr 2002 ein Darlehen auf. Um das Paar bei der Rückzahlung des Darlehens zu unterstützen, überwies der Vater der Ehefrau in den Jahren 2006 bis 2009 dreimal einen nicht unerheblichen Geldbetrag auf das Konto seiner Tochter. Nachdem die Ehe Mitte 2012 in Brüche ging, schied sich das Ehepaar im Juli 2014. Der Schwiegervater verlangte daraufhin von seinem ehemaligen Schwiegersohn die Rückzahlung eines Teils der Geldzahlungen. Da sich der Schwiegersohn weigerte, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Bremen verpflichtet den Schwiegersohn zur Rückzahlung. Dagegen richtete sich dessen Beschwerde.

Anspruch auf Rückzahlung der Geldgeschenke

Das Oberlan­des­gericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Schwiegersohns zurück. Der Schwiegervater habe nach § 313 Abs. 1 BGB die Rückzahlung eines Teils der Geldgeschenke verlangen dürfen. Denn mit dem Scheitern der Ehe sei die Grundlage für die erfolgten Zuwendungen entfallen.

Schenkung an beide Ehegatten

Entgegen der Ansicht des Schwiegersohns habe es sich bei den Geldzahlungen um sogenannte ehebezogene Schenkungen gehandelt, so das Oberlan­des­gericht. Denn der Schwiegervater habe die Zuwendungen um der Ehe seiner Tochter wegen gemacht. Der Umstand, dass als Begünstigte der Überweisungen jeweils nur die Ehefrau angegeben worden sei, habe nicht für eine Schenkung allein an die Ehefrau gesprochen. Denn diese sei Kontoinhaberin gewesen und habe daher als Empfänger angegeben werden müssen. Zwar sei die Ehefrau alleinige Kontoinhaberin gewesen. Dennoch sei von einer Schenkung an beide Ehegatten auszugehen gewesen, da der Ehemann über eine Kontovollmacht verfügt und somit ebenso Zugriff auf das Konto gehabt habe. Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, dass sämtliche Überweisungen nach dem angegebenen Verwen­dungszweck der Ablösung des Darlehens gedient haben.

Kein Vorliegen einer Kettenschenkung

Das Oberlan­des­gericht folgte auch nicht der Auffassung des Schwiegersohns, wonach eine sogenannte Kettenschenkung vorgelegen habe. Dies habe das Vorliegen von zwei selbstständigen Schenkungen vorausgesetzt, also erst vom Schwiegervater an seine Tochter und sodann von dieser ihren Mann. Voraussetzung dafür wäre aber gewesen, dass die Ehefrau als erstbeschenkte Person eine eigene Entschei­dungs­mög­lichkeit hinsichtlich der Verwendung der Geldgeschenke gehabt hätte. Dies sei aber angesichts des Verwen­dungs­zwecks nicht der Fall gewesen.

Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss22204

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI