21.11.2024
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Dokument-Nr. 28963

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Oberlandesgericht Braunschweig Beschluss13.03.2020

OLG Braunschweig: Einzelner Bürger kann Bau von Elektroautos mit Batterien nicht verbietenBau von Elektroautos betrifft alle Herstellung und fällt damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verord­nungs­gebers

Das Oberland­ge­richts Braunschweig hat entschieden, dass man als einzelner Bürger einem Autohersteller nicht zivilrechtlich vorschreiben kann, wie er Elektroautos baut.

Der Antragsteller wollte durch einstweilige Verfügung der Volkswagen AG verbieten lassen, Elektroautos mit Batterien als Energiespeicher zu bauen. Seiner Auffassung nach drohten durch die Batte­rie­her­stellung große Klima- und Gesund­heits­schäden; stattdessen solle die benötigte Energie im Auto durch wasser­stoff­be­triebene Generatoren erzeugt werden. Das Landgericht Braunschweig wies seinen Antrag zurück.

Beschwerde ohne Rechtsanwalt bereits unzulässig

Das Oberlan­des­gericht Braunschweig bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerde des Antragstellers sei bereits unzulässig, weil er sie ohne Rechtsanwalt eingelegt habe. Prozess­kos­tenhilfe stehe dem Antragsteller ebenfalls nicht zu. Ob seine technischen und politischen Ausführungen zutreffend seien, sei nicht entscheidend. Er könne jedenfalls durch eine zivil­pro­zessuale Maßnahme nicht bestimmen, ob batte­rie­be­triebene Elektro­fahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften oder nicht. Denn das beträfe im Ergebnis alle Autohersteller und falle damit in die Zuständigkeit des Gesetz- und Verord­nungs­gebers. Dagegen wandte sich der Antragsteller mit einem weiteren Prozess­kos­ten­hil­feantrag, den der Bundes­ge­richtshof inzwischen zurückgewiesen hat.

Quelle: Oberlandegericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

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