21.11.2024
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Dokument-Nr. 32688

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Oberlandesgericht Braunschweig Urteil23.02.2023

Online-Glücksspieler bekommt Geld zurückAnspruch auf Rückzahlung wegen Nichtigkeit des Vertrags

Ein Spieler aus Braunschweig verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 Euro bei Casino-Glücksspielen im Internet. Auf die Klage des Spielers verurteilte das Landgericht Braunschweig den in Malta ansässigen Veranstalter zur Erstattung des verlorenen Einsatzes. Das Oberlan­des­gericht Braunschweig wies nun die Berufung zurück. Die Rückforderung sei berechtigt. In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten. Der Spielvertrag mit dem Kläger sei deshalb nichtig. Der Kläger könne demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen.

Eine abweichende Bewertung ergebe sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richte. Denn daraus folge nicht zwingend, dass die Glückss­piel­teilnahme für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten sei.

Anderweitige Kenntnis vom Verbot nicht bewiesen

Im Übrigen habe der beklagte Veranstalter auch nicht bewiesen, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig von diesem Verbot Kenntnis erlangt habe. Als Beweis genüge es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen habe und auch dazu nicht verpflichtet gewesen sei.

Revision zum Bundes­ge­richtshof zugelassen

Das Berufungsurteil ist nicht rechtskräftig. Das Oberlan­des­gericht Braunschweig hat wegen der Bedeutung für zahlreiche ähnliche Verfahren in Deutschland die Revision zum Bundes­ge­richtshof zugelassen.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

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