18.10.2024
18.10.2024  
Sie sehen einen Teil eines Daches, welches durch einen Sturm stark beschädigt wurde.
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Braunschweig Beschluss16.01.2020

Bei Schadensanzeige für Kasko­ver­si­cherung Meldefrist beachtenKasko­ver­si­cherung darf bei Meldung eines Unfallschadens nach Ablauf der Meldefrist Entschädigung verweigern

Das OLG Braunschweig hat darauf hingewiesen, dass Versi­che­rungs­nehmer unter Umständen leer ausgehen, wenn die Schadensanzeige bei der Vollkasko­versicherung erst dann erfolgt, wenn die in den Versicherungs­bedingungen geregelte Meldefrist schon verstrichen ist.

Dem fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Verfahren hatte die Klägerin die Beklagte als ihre Vollkaskoversicherung nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Weil die Klägerin den Verkehrsunfall aber nicht innerhalb der Wochenfrist, sondern erst über ein Jahr später bei der Versicherung angezeigt hatte, ging sie leer aus.

Verspätete Anzeige stellt Verstoß gegen vertragliche Obliegenheit dar

Das OLG Braunschweig führte in seinem Hinweis­be­schluss aus, dass die Versi­che­rungs­nehmerin mit der verspäteten Anzeige gegen ihre Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag verstoßen habe. Dass sie zunächst die berechtigte Erwartung gehabt habe, der Unfallgegner werde für den Schaden aufkommen, ändere daran nichts. Die Meldefrist fange mit dem versicherten Ereignis zu laufen an, unabhängig davon, ob der Versi­che­rungs­nehmer sich entschließe, seine Kasko­ver­si­cherung in Anspruch zu nehmen.

Unfallhergang durch verspätete Meldung nicht mehr überprüfbar

Durch die verspätete Meldung habe die Versicherung den von der Klägerin behaupteten Unfallhergang nicht mehr überprüfen können. Weil die Klägerin ihr beschädigtes Fahrzeug bald nach dem Unfall veräußert habe, sei auch eine Besichtigung des Fahr-zeugs nicht mehr möglich gewesen.

Die Versi­che­rungs­nehmerin nahm ihre Berufung gegen das erstin­sta­nzliche Urteil des Landgerichts Braunschweig nach dem Hinweis­be­schluss zurück.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss28447

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI