Dokument-Nr. 32130
Permalink https://urteile.news/
- Amtsgericht Helmstedt, Beschluss07.05.2018, 4 FH 64/21
Oberlandesgericht Braunschweig Beschluss20.07.2022
Aus Umgangstitel verpflichtetes Elternteil muss bei Bedenken gegen Umgang Änderung des Umgangstitels erreichenEigenmächtige Verweigerung des Umgangs unzulässig
Der aus einen Umgangstitel verpflichtete Elternteil muss bei Bedenken gegen den Umgang die Abänderung des Umgangstitels erreichen. Es ist unzulässig, eigenmächtig den Umgang zu verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2018 kam es vor dem Amtsgericht Helmstedt zu einer gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarung zwischen den getrennt lebenden Eltern einer 4-jährigen Tochter. Ab November 2019 verweigerte die Kindesmutter jeglichen Umgang des Kindesvaters mit dem Kind. Zudem erstatte sie Strafanzeige wegen Kindesmissbrauchs durch den Kindesvater. Das Ermittlungsverfahren wurde im Juni 2020 wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt. Nachfolgend verweigerte die Kindesmutter weiterhin jeglichen Umgang des Kindesvater mit dem Kind, so dass dieser schließlich die Anordnung von Sanktionen gegen die Kindesmutter beantragte. Das Amtsgericht Helmstedt wies den Antrag zurück. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.
Verstoß gegen Umgangsvereinbarung durch Kindesmutter
Das Oberlandesgericht Braunschweig entschied zugunsten des Kindesvaters. Gegen die Kindesmutter sei ein Ordnungsgeld zu verhängen, da diese gegen die Umgangsvereinbarung schuldhaft verstoßen habe. Sie habe die Wiederaufnahme der vereinbarten Umgangskontakte verweigert. Soweit die Kindesmutter auf eine Kindeswohl der Durchführung der titulierten Umgangskontakte beruft, könne sie sich damit nicht entlasten. Die Kindesmutter habe nicht eigenmächtig den Umgang aussetzen dürfen, sondern habe einen Antrag auf Abänderung der titulierten Umgangsregelung stellen müssen. Dazu habe ausreichend Gelegenheit bestanden.
© urteile.news (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (vt/tb)
Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss32130
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.