18.01.2025
Urteile, erschienen im Dezember 2024
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
48       1
49 2345678
50 9101112131415
51 16171819202122
52 23242526272829
1 3031     
Urteile, erschienen im Januar 2025
  Mo Di Mi Do Fr Sa So
1   12345
2 6789101112
3 13141516171819
4 20212223242526
5 2728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
18.01.2025  
Sie sehen eine rote Rose, welche in einer Pfütze liegt.

Dokument-Nr. 17984

Drucken
Beschluss29.10.1954Oberlandesgericht Braunschweig1 W 136/54
passende Fundstellen in der Fachliteratur:
  • FamRZ 1955, 222Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 1955, Seite: 222
  • MDR 1955, 292Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 1955, Seite: 292
Für Details Fundstelle bitte Anklicken!
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Braunschweig Beschluss29.10.1954

Unwirksamkeit eines Testaments bei fehlender UnterschriftUngewissheit über Vollendung der letztwilligen Verfügung

Ist ein Testament zwar eigenhändig vom Erblasser verfasst, fehlt aber die Unterschrift, so ist es unwirksam. Denn insofern ist ungewiss, ob die letztwillige Verfügung tatsächlich vollendet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts Braunschweig hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hinterließ ein Erblasser im Jahr 1954 zwar ein eigenhändig verfasstes Testament, dieses war jedoch nicht unterschrieben. Es bestand nachfolgend Streit, ob es dennoch wirksam war.

Erfordernis der Unterschrift zwingend

Das Oberlan­des­gericht Braunschweig entschied, dass das Erfordernis der Unterschrift zwingend sei. Dies ergebe sich bereits aus dem Wortlaut der entsprechenden Vorschrift, wonach die Erklärung "unterschrieben" sein muss (heute: § 2247 Abs. 1 BGB). Zudem sei beim Fehlen der Unterschrift ungewiss, ob die letztwillige Verfügung bereits vollendet war. Es spreche einiges dafür, dass sie in einem solchen Fall noch nicht wirksam werden sollte.

Aufschluss über Urheberschaft und Ernsthaftigkeit durch anderen Beweis unerheblich

Es sei darüber hinaus unerheblich, so das Oberlan­des­gericht weiter, ob andere Beweise Aufschluss über die Urheberschaft und die Ernsthaftigkeit geben können. Denn nur Erklärungen des Erblassers können jegliche Ungewissheit ausräumen.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (zt/MDR 1955, 292/rb)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss17984

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI