22.10.2025
Urteile, erschienen im September2025
 MoDiMiDoFrSaSo
361234567
37891011121314
3815161718192021
3922232425262728
402930     
Urteile, erschienen im Oktober2025
 MoDiMiDoFrSaSo
40  12345
416789101112
4213141516171819
4320212223242526
442728293031  
Unser Newsletter wird demnächst umgestellt...

Als Nachfolger des erfolgreichen Portals kostenlose-urteile.de werden wir demnächst auch dessen Newsletter übernehmen und unter dem Namen urteile.news weiter betreiben.

Solange können Sie sich noch über kostenlose-urteile.de bei unserem Newsletter anmelden. Er enthält trotz des Namens kostenlose-urteile.de alle neuen Urteilsmeldungen von urteile.news und verweist auch dahin.

Wir bitten für die Unannehmlichkeiten um ihr Verständnis.

> Anmeldung und weitere Informationen
22.10.2025 
Sie sehen ein Schöffengericht mit einer Schöffin, die ein Kopftuch trägt.KI generated picture

Dokument-Nr. 35495

Sie sehen ein Schöffengericht mit einer Schöffin, die ein Kopftuch trägt.KI generated picture
Drucken
Beschluss14.10.2025Oberlandesgericht Braunschweig1 OGs 1/25
ergänzende Informationen

Oberlandesgericht Braunschweig Beschluss14.10.2025

Schöffin darf in Straf­ver­handlung kein Kopftuch tragen

Das Tragen eines Kopftuchs als Richterin in einer Straf­ver­handlung verstößt gegen das staatliche Neutra­li­tätsgebot. Dies entschied der Strafsenat des Oberlan­des­ge­richts Braunschweig und enthob eine bereits gewählte Schöffin auf Antrag des Landgerichts Braunschweig ihres Amtes.

Die Schöffin hatte in einem Vorgespräch deutlich gemacht, während einer Straf­ver­handlung nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten zu wollen. Das Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität und nicht als politisches Zeichen zu verstehen. Mit ihrer Weigerung, das Kopftuch in der Verhandlung abzunehmen, verstößt sie nach Auffassung des Senats gegen § 31 a des Nieder­säch­sischen Justizgesetzes (NJG). Nach dieser Vorschrift dürfen diejenigen, die in einer Verhandlung ihnen obliegende richterliche Aufgaben wahrnehmen, keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltan­schauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Neben den Berufs­rich­te­rinnen und -richtern werden auch die Schöffinnen und Schöffen von dieser Vorschrift erfasst, da sie an der Urteilsfindung mit gleichem Stimmrecht mitwirken.

Da diese Vorschrift die Funkti­o­ns­fä­higkeit der Rechtspflege und das Vertrauen der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz schütze, sei der mit diesem Verbot einhergehende Eingriff in die Religi­o­ns­aus­übungs­freiheit verfas­sungsgemäß. Bei der Abwägung sei zudem nicht nur die staatliche Neutralität zu berücksichtigen, sondern auch die negative Religi­o­ns­freiheit der Verfah­rens­be­tei­ligten, insbesondere der Angeklagten.

Nachdem die Schöffin trotz mehrfacher Hinweise auf die geltende Gesetzeslage an ihrer Weigerung festgehalten hat, hat der Senat sie wegen gröblicher Amtspflicht­ver­letzung aus dem Amt enthoben (§ 51 Abs. 1 des Gerichts­ver­fas­sungs­ge­setzes).

Die Entscheidung des Senats ist unanfechtbar.

Quelle: Oberlandesgericht Braunschweig, ra-online (pm/pt)

Nicht gefunden, was Sie gesucht haben?

Urteile sind im Originaltext meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst urteile.news alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Beschluss35495

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Die Redaktion von urteile.news arbeitet mit größter Sorgfalt bei der Zusammenstellung von interessanten Urteilsmeldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann urteile.news nicht die Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.

VILI